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Welche Vorschläge stehen im Entwurf des Lärmaktionsplans? Das können Bürgerinnen und Bürger beim Regierungspräsidium Darmstadt online oder in Papierform bei der Geschäftsstelle in der Hilpertstraße 31, Bauteil B, 2. Stock, Zimmer 4.21.01, Darmstadt, einsehen.
Mehr als 100.000 Einwohnern oder die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag) sowie Lagen mit Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr sind die Gebiete, in denen das Bundes-Immissionsschutzgesetz greift und Lärmaktionspläne fordert. Die Aktionspläne müssen alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Die Zuständigkeit für Wiesbaden liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt.
Bis zum 21. Januar hat insbesondere die vom Lärm betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, mit ihrer Stellungnahme einen Beitrag zu der Lärmaktionsplanung zu leisten. Die Stellungnahme sollte sich auf die im Lärmaktionsplan dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der nächsten Runde der Lärmaktionsplanung möglich.
Die Stellungnahme kann schriftlich wie auch über die Online-Beteiligungsseite des Regierungspräsidiums Darmstadt erfolgen. Anregungen nimmt auch an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Umweltamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, Wiesbaden oder via E-Mail: umweltamt(at)wiesbaden.de entgegen.
Fachliche Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind: EU-Straßenlärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen mit über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr oder 8.200 Kraftfahrzeugen am Tag, EU-Schienenlärmkartierung von nichtbundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr, Industrielärmkartierung, Berechnungen zu Tempo 30.
Weitere Informationen können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) www.hlnug.de eingesehen werden.
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