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Auf dem ehemaligen Sportplatzgrundstück des Sportvereins Breckenheim und einer angrenzenden vormals landwirtschaftlich genutzten Fläche sollen zukünftig eine neue Grundschule und ein Kleinspielfeld errichtet werden.
Der Grundschule Breckenheim fehlen Räume für Schul- und Betreuungszwecke. Die Defizite des Bestandsgebäudes können durch eine Erweiterung auf dem bestehenden Grundstück im Ortskern nicht aufgefangen werden. Deshalb soll ein Neubau am nördlichen Ortsrand von Breckenheim auf dem bestehenden Sportplatz errichtet werden. Hierfür ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich.
Der Vereinssport in Breckenheim leidet an dem Mangel an geeigneten Sportstätten. Mit der Sanierung der Sporthalle und dem Bau eines Kleinspielfeldes sowie einer Leichtathletikanlage erhält der Vereinssport die Möglichkeit, seine trainierenden Sportarten systematisch und erfolgreich weiterzuentwickeln.
Der Neubau der Grundschule und die Errichtung einer Leichtathletikanlage sowie eines Kleinspielfeldes sind aufgrund der vorliegenden planungsrechtlichen Situation nicht möglich. Daher wird ein Bebauungsplan erstellt, der die entsprechenden planungsrechtlichen Grundlagen nach Paragraph 30 Baugesetzbuch dafür schafft.
Der Entwurf des Bebauungsplans für den Geltungsbereich „Schul- und Sportcampus Am Alten Weinberg“ liegt nun bis Dienstag, 1. Dezember, öffentlich im Raum für öffentliche Auslegungen im Verwaltungsgebäude des Dezernates für Stadtentwicklung und Bau, Gustav-Stresemann-Ring 15, aus. Auf Grund der besonderen Umstände durch Covid-19 ist die Dauer der Auslegung um zwei Wochen verlängert worden. Zusätzlich wird darum gebeten, bei Beratungs- oder Erläuterungsbedarf über die E-Mail Adresse staedtebau(at)wiesbaden.de oder telefonisch unter 0611 / 31 64 83 einen Termin zu vereinbaren.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich die Planung, montags, dienstags und donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr, mittwochs von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr anzusehen. Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung können ebenfalls abgegeben werden.
Es ist zu beachten, dass der Publikumsverkehr im Verwaltungsgebäude gegenwärtig eingeschränkt ist. Daher muss am Haupteingang für den Einlass geklingelt werden, um in den Raum für öffentliche Auslegungen zu gelangen.
Die Unterlagen zu dieser Bauleitplanung stehen auch im Internet während der Auslegungsfrist zur Ansicht zur Verfügung. Hier besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Stellungnahme über ein Online-Beteiligungsformular abzugeben.
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Symbolfoto