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Hat der ehemaligen WJW Geschäftsführer Geschäftsführers Ralph Schüler der WJW einen Vermögensschaden zugefügt, indem er Tagungsräumlichkeiten der WJW weit unter marktüblichen Bedingungen an die Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.V. vermietet hat?
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden sagt nein und hat das Ermittlungsverfahren gegen Schüler wegen Verdachts der Untreue nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt (Az.: 1123 Js 44159/18).
Ralph Schüler begrüßt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens als überfällig. Tatsächlich habe für Ermittlungen kein Anlass bestanden: „Fleißige Mitarbeiter haben Räumlichkeiten vermietet, die bis dahin wirtschaftlich nicht genutzt werden konnten. Wenn Fleiß und Einfallsreichtum dann unter dem Gesichtspunkt, es hätten noch höhere Erträge erzielt werden können, kriminalisiert werden, wird sich niemand mehr für Wiesbaden ins Zeug legen“, erklärt Schüler.
Für ihn und seinen Kollegen Rainer Emmel sei es Ehrensache gewesen, im Ermittlungsverfahren nicht auf die engagierten Mitarbeiter zu verweisen, die den Mietvertrag unterschriftsreif vorbereitet hätten. „Die Verantwortung trägt allein die Geschäftsführung.“ Im Verfahren sei im Übrigen bestätigt worden, dass vergleichbare Geschäfte unter Compliance-Gesichtspunkten unproblematisch beurteilt worden seien.
Scharfe Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft übte der Verteidiger Schülers, der Wiesbadener Rechtsanwalt Bernhard Lorenz. „Dieses Ermittlungsverfahren hätte aus Rechtsgründen nie eingeleitet werden dürfen. Schon die unterlassene Vermögensmehrung kann grundsätzlich keine Untreuehandlung darstellen“. Im Übrigen hätten bereits die tatsächlichen Ermittlungen der Landeshauptstadt Wiesbaden vor Einleitung des staatsanwaltschaftlichen Verfahrens die Haltlosigkeit der Vorwürfe bewiesen.
In dem Verfahren seien von der Staatsanwaltschaft Wiesbaden in Abstimmung mit dem hessischen Generalstaatsanwalt mögliche Interessenkonflikte durch die Zugehörigkeit von Schülers Rechtsanwalt Bernhard Lorenz zu den Aufsichtsräten der Gesellschaften WJW und WVV Wiesbaden Holding GmbH thematisiert worden.
„Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main hat das, begründet mit Rechtsprechung und Literatur, eindeutig verneint“ (Az.: BIII/20/2019-gk). Keiner der vier Aufsichtsratsvorsitzenden hat meine diesbezügliche Bewertung vom 21. November letzten Jahres anders gesehen und deshalb zur Feststellung eines (möglichen) Interessenkonflikts dem Aufsichtsratsplenum oder dem Magistrat vorgelegt. Sämtliche Wirtschaftsprüfer haben genau diese Vorgehensweise meiner Person und der Aufsichtsratsvorsitzenden in ihren Testaten gebilligt“, ergänzt Lorenz in einer Pressemitteilung.
Damit sind er und Schüler von vier - dem Interesse der LHW verpflichteten - abhängigen (Aufsichtsräten) und fünf unabhängigen (Rechtsanwaltskammer, Wirtschaftsprüfern) Institutionen entlastet worden“, fasst Lorenz zusammen. Für die Zukunft richtet er einen dringenden Apell an die Staatsanwaltschaft: „Ein Kontenscreenning zu Zahlungsflüssen nimmt zwei bis drei Wochen in Anspruch. Für Schülers angebliche Überweisungen in Höhe von zweimal 45.000 Euro braucht die Staatsanwaltschaft jetzt fast ein Jahr. Ermittlungsverfahren dürfen nicht solange laufen, bis sie unter Denkmalschutz gestellt werden müssen.“ Um die Fülle laufender und anstehender Zivilverfahren in den nächsten Jahren effektiv angehen zu können, sei es unabdingbar, dass die Staatsanwaltschaft durch ihre Ermittlungen zügig Klarheit schafft.
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