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Die Ämter und Einrichtungen sowie die Ortsverwaltungen der Stadtverwaltung Wiesbaden haben, wie in der Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit festgelegt, von Donnerstag, 27. Dezember, bis einschließlich Samstag, 30. Dezember, geschlossen.
Zum besseren Service für Bürgerinnen und Bürger sind folgende Ämter und Behörden zwischen den Jahren teilweise trotzdem erreichbar oder haben einen Notdienst eingerichtet: Das Standesamt bietet einen Notdienst für Sterbefälle am 24. und 31. Dezember von 10:00 bis 14:00 Uhr an. Am Donnerstag, 27. Dezember, und besteht ein Notdienst von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Freitag, 28. Dezember, von 10:00 bis 13:00 Uhr. Die Leistungsgarantien im Standesamt - zwei Arbeitstage für online bestellte Urkunden und drei Arbeitstage für online-Termine zur Anmeldung einer Eheschließung - können aufgrund der Schließzeiten nicht gehalten werden.
Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde, Zentrales Bürgerbüro, Fundbüro und die Gewerbemeldestelle, Standesamt sind vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar geschlossen und telefonisch nicht erreichbar.
Das Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge sowie das Amt für Soziale Arbeit stellen den Dienstbetrieb vom 24. Dezember bis einschließlich 1. Januar ein. Am Donnerstag, 27. Dezember, wird ein Notdienst für folgende Bereiche: Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialdienst Asyl, Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen, Kommunales Jobcenter – Leistungen zum Lebensunterhalt, Wohnungsnotfallhilfen und Bezirkssozialarbeit im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 von 9:00 bis 12:00 Uhr angeboten.
Die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter den Rufnummern 0611 / 316227, 316228 und 316229 gewährleistet.
Das Amt für Grünflächen, Landwirtschaft und Forsten bietet für das Bestattungsbüro sowie die Verwaltungen Südfriedhof und Nordfriedhof am Donnerstag, 27. Dezember, und Freitag, 28. Dezember, normalen Dienst bis 15:00 Uhr an. Auch das ELW-Service-Center hat an den beiden Tag von 8:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. Ebenso läuft der Dienstbetrieb im Kurhaus aufgrund von Veranstaltungen weiter, genauso wie in den öffentlichen Schwimmbädern. Auch die Stadtpolizei und die kommunale Verkehrspolizei sind wie üblich im Dienst.
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Hintergrund:
Die Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit legt fest, dass der Dienstbetrieb bei der Stadt Wiesbaden eingestellt wird, wenn er – ohne Berücksichtigung des 24. und 31. Dezember – an drei Arbeitstagen ausfällt.
Symbolfoto