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Erstmals nach der Schließung aufgrund der Corona-Krise öffnen ab Dienstag, 5. Mai, wieder einzelne Einrichtungen des Kulturamtes. Allerdings mit teilweise eingeschränkten Leistungsangeboten.
Die Mauritius-Mediathek (Stadtbibliothek und Musikbibliothek) steht den Nutzerinnen und Nutzern wieder ab Dienstag, 5. Mai, zu den regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Auch die Stadtteilbibliotheken Biebrich, Klarenthal und Kostheim öffnen dann wieder zu den regulären Zeiten.
Allerdings ist ausschließlich die Ausleihe und Rückgabe von Medien oder die Beantragung eines Leseausweises möglich. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb ist unter den gegenwärtigen Umständen noch nicht realisierbar.
Der Aufenthalt zum Lesen, Arbeiten, Spielen oder Relaxen kann bis auf weiteres nicht freigegeben werden. Zeitungen stehen ebenfalls nicht zur Verfügung.
Das Stadtarchiv wird ebenfalls ab Dienstag, 5. Mai, wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind vorerst nur Dienstag und Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und am Mittwoch von 8:00 bis 18:00 Uhr. Auch hier muss die Anzahl der Besucher/innen im Lesesaal eingeschränkt werden.
Auswärtige Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, vorab schriftlich unter stadtarchiv(at)wiesbaden.de einen Termin zu vereinbaren.
Ab Donnerstag, 7. Mai, nimmt die Artothek wieder den Verleih von Kunstwerken zu den normalen Öffnungszeiten auf. Ab diesem Zeitpunkt können wieder Gemälde, Grafiken, Fotografien oder Skulpturen für ein halbes Jahr ausgeliehen werden.
Hier ist eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 06 11/ 58 02 78 28 zu den Öffnungszeiten der Artothek - Dienstag und Mittwoch von 11:00 bis 17:00, Donnerstag von 11:00 bis 19:00 Uhr; jeden ersten Samstag im Monat von 11:00 bis 14 :00Uhr – erforderlich.
Weiterhin sind in verschiedenen städtischen Ämtern bei dringenden Anliegen, die ein persönliches Erscheinen rechtlich erfordern, Termine ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung möglich:
Es wird darum gebeten, möglichst alleine zu Terminen zu kommen.
In Anlehnung an die Landesregelung, wonach in Geschäften, Postfilialen und Banken Maskenpflicht gilt, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, bei den Terminen in städtischen Ämtern und beim Besuch der Stadtbibliotheken, des Stadtarchivs und der Artothek eine Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und vor Betreten des Gebäudes aufzuziehen. Es reicht auch ein Schal oder Tuch zur Bedeckung des Mund-Nasen-Bereichs.
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Foto: Veranstalter