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Die neue Straßenreinigungssatzung hat Folgen für die Erstellung der Gebührenbescheide, denn die geänderten Reinigungsklassen müssen zunächst in die Abrechnungssoftware eingepflegt werden.
Die Bescheide für die Abfall-, Niederschlagswasser- und Straßenreinigungsgebühren werden voraussichtlich am 22. Januar 2018 versandt – im Einzelfall kann die Bearbeitung auch länger dauern. Da sich die Reinigungsklasse in vielen Wiesbadener Straßen ändert, bitten die ELW die Grundstückseigentümer darum, sich darüber zu informieren, um gegebenenfalls die neu hinzugekommene Anliegerreinigungspflichten wahrzunehmen bzw. einen Dritten (Mieter, private Reinigungsunternehmen) damit zu beauftragen.
Welcher Reinigungsklasse bzw. welchen Reinigungsklassen (Eckgrundstück) die Straßen zugeordnet sind, steht in der neuen Straßenreinigungssatzung. Das Straßenverzeichnis finden Sie ab Seite 14.
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Symbolfoto