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Noch immer herrscht in Wiesbaden Fassungslosigkeit über den Mord an der 14-jährigen Susanna, die – gemäß der Anklage – in den frühen Morgenstunden des 23. Mai 2018, in einem Feld in Wiesbaden-Erbenheim, vermutlich von dem damals 21-jährigen Asylbewerber Ali B. zunächst geschlagen und vergewaltigt und im Anschluss zur Tatverdeckung erwürgt worden war. Lesen Sie auch die verlinkten Artikel am Ende dieses Berichts.
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wirft Ali B. deshalb Vergewaltigung und Mord aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat vor. Der Angeklagte war zur Tatzeit bereits 21 Jahre alt. Er gilt damit nicht mehr als Heranwachsender und kann somit auch nicht mehr nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die vollständige Anklageschrift können Sie hier einsehen. Zunächst wurden zwölf Verhandlungstage festgesetzt, die Termine finden Sie in der InfoBox am Ende des Artikels.
Ein Sprecher des Landgerichts berichtete, dass die Verteidigung des irakischen Flüchtlings angekündigt habe, das Ali B. sich zu den Vorwürfen äußern wolle.
In einem weiteren Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Ali B. die Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern zur Last. Dies Betrifft die Aussage einer Elfjährigen, die im Mai 2018 angab, von einem Ali in der Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt worden zu sein. Eine weitere Vergewaltigung habe im April 2018 stattgefunden. Außerdem wird Ali B. vorgeworfen, an einem Überfall auf einen jungen Mann in Wiesbaden beteiligt gewesen sein. In diesem Verfahren wird er wegen Raub, Bedrohung und gefährliche Körperverletzung angeklagt. Diese Vorwürfe werden in separaten Verfahren behandelt.
Mehrere Initiativen kündigten zum Prozessbeginn Kundgebungen an.
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Folgende Termine wurden zur Durchführung der Hauptverhandlung bestimmt:
Beginn: Dienstag, 12. März, 9:30 Uhr
Fortsetzungstermine: jeweils 9.30 Uhr
Danach jeden Mittwoch der darauffolgenden Wochen bis zum Verfahrensabschluss.
Beginn jeweils 9:30 Uhr.
Archivfotos