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Die Abstimmungen im kommenden Monat werfen ihre Schatten voraus, denn Unterlagen werden an die Wahlberechtigten zur Europa- und OB-Direktwahl versandt. Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger, die bis 5. Mai keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich innerhalb der Auslegungsfrist für die Wählerverzeichnisse vom 6. bis 10. Mai mit dem Wahlamt, Telefon: 0611 / 314501, in Verbindung setzen. Nur so kann im Wählerverzeichnis nachgesehen werden, ob sie eingetragen sind und erforderlichenfalls ein Nachtrag veranlasst wird.
Das Wahlamt weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Wahlbenachrichtigungen auch innerhalb einer Familie zeitgleich zugestellt werden und bittet deshalb von Anrufen vor dem 6. Mai abzusehen.
Alle Wahlberechtigten sollten gleich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung einen Blick darauf werfen und sich ihr Wahllokal einprägen, sie laufen dadurch nicht Gefahr, am Wahltag ein falsches Wahllokal aufzusuchen, falls sie ihre Wahlbenachrichtigung verlegt haben sollten.
Wer am Wahltag verhindert ist, sein Wahllokal aufzusuchen, kann Briefwahl beantragen, dies ist bis zum 24. Mai, 18:00 Uhr, möglich.
Wer für andere einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen will, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein/e behinderte/r Wahlberechtigte/r kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. An eine/n andere/n als die/den Wahlberechtigte/n persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die/der Bevollmächtigte nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie/er bei Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Die Briefwahl kann schriftlich beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und in einem frankierten Umschlag an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Wahlamt, 65140 Wiesbaden, gesendet wird.
Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters ist in jedem Fall auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung anzukreuzen, ob Briefwahl für die Hauptwahl am 26. Mai, für eine eventuelle Stichwahl am 16. Juni oder für beide Wahlen beantragt wird.
Wenn nichts angekreuzt ist, muss ggf. erst nachgefragt werden, was zu Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen führt.
Briefwahl kann auch online beantragt werden.
Neu ist ein persönlicher QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Damit kann jetzt noch einfacher Briefwahl beantragt werden, ohne dass man seine Daten nochmals eingeben muss.
Wer seine Stimme vorab persönlich abgeben will, kann dies ab sofort ebenfalls tun. Die Öffnungszeiten für alle Wahlberechtigten Wiesbadens sind:
• Wahlbüro
Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau (gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände)
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr (nicht mehr am 25. Mai)
Freitag 24. Mai: 9:00 bis 18:00 Uhr.
• Ortsverwaltungen
Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 24. Mai, ebenfalls mindestens von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Im Falle einer Stichwahl können Sie ab dem 31. Mai wählen:
• Wahlbüro
Friedrichstraße 16, 1. OG, Seitenbau (gegenüber Bushaltestelle Dern´sches Gelände)
Montag, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 17 Uhr, mittwochs von 9 bis 20 Uhr, samstags von 10 bis 14 Uhr (nicht mehr am 15. Juni), Freitag, 14. Juni, von 9 bis 18 Uhr.
• Ortsverwaltungen
Einwohnerinnen und Einwohner der Außenbezirke können in der für sie zuständigen Ortsverwaltung zu deren Öffnungszeiten wählen. Alle Ortsverwaltungen sind am Freitag, 14. Juni 2019, ebenfalls mindestens von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
An den in diesem Zeitraum liegenden Feiertagen sind das Wahlbüro und die Ortsverwaltungen geschlossen!
Wer sich am Wahltag nicht in Wiesbaden aufhält, kann sich die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere Anschrift nachsenden lassen. Dies gilt auch für eine eventuelle Stichwahl. Die Unterlagen werden an jeden Ort der Welt übersandt. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass nur die Wahlbriefe in die Ergebnisermittlung einbezogen werden, die am Wahltag (26.05.2019) bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Ausgabestelle eingegangen sind.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unverzügliche Bearbeitung und Versendung der Briefwahlunterlagen gewährleistet werden kann, aber es keinen Einfluss darauf gibt, wann die Unterlagen bei den Wahlberechtigten ankommen. Bei postalischer Beantragung der Briefwahlunterlagen liegt das Risiko des rechtzeitigen Zugangs ausschließlich bei den Wahlberechtigten selbst. Es wird gebeten, dies zu berücksichtigen.
Weitere Informationen erhalten Sie 24/7 im Internet.
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