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Am Mittwoch, 24. Dezember, fahren die Busse bis gegen 18:30 Uhr nach dem Samstagsfahrplan, danach verkehren die „Nightliner“ im 90-Minuten-Takt mit Abfahrten von 18:30 bis 3:30 Uhr ab Wiesbaden-Innenstadt. Die Linie 6 verkehrt bereits ab etwa 14:00 Uhr nach einem Sonderfahrplan.
Der 25. und der 26. Dezember sowie der 1. Januar sind Feiertage, somit gilt hier der normale Sonn- und Feiertagsfahrplan.
Am 31. Dezember wird bis etwa 23:30 Uhr nach dem Samstagsfahrplan gefahren, anschließend kommen in der Neujahrsnacht die „Nightliner“ zum Einsatz – und zwar im Stundentakt mit Abfahrten von circa 1:00 bis etwa 4:00 Uhr ab Wiesbaden-Innenstadt.
Anders als in den Vorjahren gilt an den beiden „normalen“ Wochentagen in der diesjährigen „Zwischen den Jahren“-Zeitspanne, also am 29. und am 30. Dezember, nicht der Samstags-, sondern der Montags-bis-freitags-Fahrplan.
Sowohl am 24. als auch am 31. Dezember verkehren abends und nachts außer den neun regulären „Nightliner“-Linien auch die Linien 1, 6 und 8. Außerdem fahren in den beiden genannten Nächten die Nachtbusse nach einem festen Fahrplan auch wieder in die Innenstadt zurück.
In der Nacht zum Freitag, dem 2. Januar, finden drei „Nightliner“-Fahrten statt – so wie ansonsten nur in den Nächten zu Sams-, Sonn- und Feiertagen. In den Nächten zum 26. Dezember (Feiertag), zum 27. Dezember (Samstag) und zum 28. Dezember (Sonntag) gilt ohnehin die normale Drei-Fahrten-Regel.
Während der hessischen Weihnachtsferien (22. Dezember bis 9. Januar) entfallen alle Fahrten, die nur an Schultagen durchgeführt werden, diese Fahrten sind in den Fahrplänen mit einem „S“ markiert. Darüber hinaus gelten in dieser Zeit auf den Linien 4, 6, 14, 18, 22 und 37 die mit dem Wort „Schulferien“ gekennzeichneten Fahrpläne – mit folgender Ausnahme: Auf der Linie 6 gilt bereits ab dem 5. Januar wieder der Fahrplan „Schulzeit“ mit seinem 7,5-Minuten-Takt.
Die Linien 2 und 38 verkehren während der hessischen Weihnachtsferien überhaupt nicht.
Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen speziellen Weihnachtsbonus für alle Käufer einer Tageskarte oder einer Gruppentageskarte. Die Gültigkeit dieser beiden Tickets wird nämlich eigens zu Weihnachten erweitert: Wer am 24. Dezember eine Tages- oder Gruppentageskarte kauft, kann damit auch am 25. und am 26. Dezember fahren, und wer am 25. Dezember ein solches Ticket erwirbt, darf es auch am 26. Dezember noch nutzen. Dieser Bonus gilt im gesamten Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), nicht jedoch für Fahrten in die Übergangstarifgebiete. Andere Tickets als die beiden genannten sind von dem Bonus ausgenommen.
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Eine komplette Übersicht der Fahrplanregelungen an Weihnachten sowie an den Feiertagen gibt es auch im Internet unter www.eswe-verkehr.de/fpw2015/.