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Eine Frau und ein Mann gaben sich am Donnerstag in der Geschwister-Scholl-Straße sowie in der Hermann-Brill-Straße in der Siedlung Klarenthal jeweils als Handwerker gegenüber einer Seniorin aus. Unter dem Vorwand eines Wasserrohrbruches und handwerkliche Tätigkeiten ausüben zu müssen gelangten sie in die jeweilige Wohnung und entwendeten mehrere Hundert Euro Bargeld.
In der Geschwister-Scholl-Straße konnte die 87-jährige Seniorin die falschen Handwerker wie folgt beschreiben: Die Frau und der Mann sollen ein osteuropäisches Erscheinungsbild gehabt haben. Weiterhin hätten beide dunkle Haare gehabt und wären dunkel gekleidet gewesen.
Dabei soll der Mann circa 185 Zentimeter groß und etwa 45 bis 50 Jahre und die Frau circa 40 bis 50 Jahre alt gewesen sein. Die Tat geschah um etwa 13:25 Uhr.
Zusätzlich zur "Handwerker-Masche" gab sich die Frau in der Hermann-Brill-Straße um etwa 17:00 Uhr als Kriminalpolizistin aus.
Dabei konnte die 79-jährige Seniorin die Frau und den Mann wie folgt beschreiben: Der Mann sei etwa 190 Zentimeter groß und circa 40 Jahre alt gewesen.
Die Frau wäre etwa 165 Zentimeter groß und circa 35 Jahre alt gewesen. Beide hätten dunkle Kleidung getragen.
Aufgrund der Personenbeschreibungen ist nicht auszuschließen, dass beide Trickdiebstähle zusammenhängen. Die Kriminalpolizei in Wiesbaden ermittelt wegen Trickdiebstahl und nimmt Hinweise zu dem Fall unter der Rufnummer 0611 / 345-0 entgegen.
Außerdem warnt die Wiesbadener Kriminalpolizei insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung zu lassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist.
Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie zum Beispiel behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken nachfragen, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht. Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben. Verständigen Sie im Zweifelsfall umgehend die Polizei.
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