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Sondervermögen

Finanzminister Boddenberg stellt Maßnahmen zur Corona-Hilfe vor

Von Daniel Becker mit Material vom Land Hessen

Die hessische Landesregierung hat ein erstes Corona-Hilfspaket aus dem geplanten Sondervermögen geschnürt. Der größte Posten mit 661 Millionen Euro soll die Kommunen erreichen, um die Verluste aus der Gewerbesteuer aufzufangen.

26.07.2020 08:51
Sondervermögen steht für erste wichtige Hilfen bereit

Finanzminister Boddenberg hat dem Haushaltsausschuss 30 konkrete Hilfsmaßnahmen im Volumen von zusammen fast 1,2 Milliarden Euro vorgelegt. Am Mittwoch wurden die Maßnahmen vorgestellt. Größte Summe ist Unterstützung des Landes für die Kommunen: 661 Millionen Euro sind vorgesehen, um Einbußen durch Gewerbesteuer aufzufangen.

Boddenberg: Hilfe muss schnell ankommen

„Mein dringendstes Anliegen ist es derzeit tagtäglich, den Menschen in Hessen durch die Corona-Krise zu helfen. Die Hilfe muss schnell ankommen und darf nicht mit dem Haushaltsjahr enden. Das Sondervermögen ist daher genau die richtige Antwort auf die tiefgreifendste Krise, die wir in Hessen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges alle gemeinsam zu bewältigen haben. Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags kann bereits in einer Sondersitzung am Mittwoch, 29. Juli, über wichtige Hilfen entscheiden, die durch das Sondervermögen finanziert werden. 30 konkrete Hilfen im Volumen von fast 1,2 Millarden Euro werden den hessischen Weg konsequent fortsetzen: Wir bleiben besonnen, aber zupackend. Hessen handelt jetzt“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg in Wiesbaden.

Erstes wichtiges Hilfspaket vorgestellt

Er stellte das erste wichtige Hilfspaket vor, das aus dem Sondervermögen „Hessens gute Zukunft sichern“ finanziert werden soll und das er zuvor an den Landtag übermittelt hatte. Hilfen ab einer Millionen Euro bedürfen der Zustimmung des Haushaltsausschusses. Damit wird das Budgetrecht des Parlaments gewährleistet. „Hessens gute Zukunft sichern“: Das ist mit der schnellen, aber auch über das Haushaltsjahr hinausgehenden Hilfe des Sondervermögens möglich.

Boddenberg: Corona betrifft alle Bereiche

„Wir starten weitere Hilfen für Hessens Unternehmen und Arbeitsplätze, wir spannen einen Schutzschirm für Auszubildende und investieren noch mehr in die Digitalisierung und das Betreuungsangebot unserer Schulen. Corona lässt praktisch keinen Teil unserer Gesellschaft unberührt. So vielfältig wie unser Leben ist, müssen daher auch die Hilfen sein. Wir bringen nun eine Vielzahl von ihnen auf den Weg. Wichtig ist, dass dieser Weg möglichst geradlinig zu denen führt, die Hilfe benötigen“, sagte Finanzminister Boddenberg.

Auszüge welche Maßnahmen geplant sind

Welche Hilfen dem Haushaltsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden, ist hier in Auszügen zu sehen:

  • Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen 661 Mio. Euro
  • Vertretungslehrkräfte 150 Mio.
  • Mikroliquidität (zur schnellen Unternehmenshilfe) 150 Mio.
  • Hessen Kapital Fonds (Liquididäts-Beteiligungen an hessischen Unternehmen) 50 Mio.
  • Brückenqualifizierung für Frauen 14 Mio.
  • Zusatzprogramm zum DigitalPakt Schule 12,782 Mio.
  • Unterstützung der hessischen Studenten-/Studierendenwerke 12 Mio.
  • Schutzschirm für Auszubildende 11 Mio.
  • Testung für Lehrkräfte 5,8 Mio.
  • Containment Scouts und Corona-Hotline 4,645 Mio.
  • Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Frauen in Krisensituationen 3 Mio

Hessen unterstützt seine Kommunen mit 661 Mio. Euro

„Zahlenmäßig ist die Unterstützung des Landes für die hessischen Kommunen die größte Summe: 661 Mio. Euro Landesgeld sind vorgesehen, um Einbußen bei der Gewerbesteuer aufzufangen. Mit dem Bundesgeld kommen über 1,2 Mrd. Euro bei den Kommunen an. Und zwar schnell und unbürokratisch“, erläuterte Minister Boddenberg.

Der Bund hat in seinem Konjunkturpaket die finanzielle Entlastung der Kommunen durch einen pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen des laufenden Jahres beschlossen. Voraussetzung ist, dass sich die Länder an der Ersatzleistung beteiligen. Die Gewerbesteuerkompensation soll sich an den Ausfällen des Jahres 2020 orientieren. Aus der Bundesvorgabe, die Hilfen nach Verabschiedung des Gesetzes unverzüglich auszuzahlen, ergibt sich die Vorgabe auf Landesebene, die Maßnahme schnell und unbürokratisch umzusetzen.

Verteilungsmodell muss erarbeitet werden

„Damit die 1,2 Mrd. Euro zeitnah bei den hessischen Kommunen ankommen, wurden bereits auf Fach- und auf politischer Ebene umfangreiche Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt, um gemeinsam ein Verteilungsmodell zu erarbeiten. Dabei konnte eine Einigung erzielt werden, die allerdings noch unter Gremienvorbehalt steht. Das Verteilungsmodell berücksichtigt zum einen vergangenheitsbezogene Faktoren und bezieht zum anderen die tatsächlichen Mindereinnahmen im Jahr 2020 angemessen ein. Im Ergebnis werden alle hessischen Gemeinden von den zusätzlichen Bundes- und Landesmitteln profitieren. Hessen steht auch hier den Kommunen als verlässlicher Partner zur Seite“, sagte Finanzminister Boddenberg abschließend.

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Symbolbild / bearbeitet

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