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In den letzten Tagen ist das Fußballfieber deutschlandweit wieder gestiegen. Fanaccesoires gibt es zurzeit an jeder Ecke. Auch im Straßenverkehr sind wieder wehende Fähnchen an Autos zu sehen. Hupkonzerte und Autocorsos zur Weltmeisterschaft sind zu erwarten, besonders wenn das deutsche Team Erfolge erzielt.
Im Straßenverkehr muss man jedoch einige Dinge beachten, darauf weist der ADAC hin. Das Beflaggen privater Fahrzeuge grundsätzlich erlaubt. Fahnen und andere Dekorationen müssen stabil am Fahrzeug befestigt sein und dürfen weder die Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Fahrers beeinflussen.
„Bei längeren Fahrten über die Autobahn oder Landstraße sollten Sie Fähnchen vom Fahrzeug entfernen. Durch starken Fahrtwind besteht die Gefahr, dass die Dekoration abreißt. Im schlimmsten Fall beeinträchtigt dies andere Verkehrsteilnehmer. Entstehen dabei Schäden, werden hohe Kosten fällig“, erklärt Cornelius Blanke, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen.
Für die Teilnahme an einem Autocorso gelten die gleichen Regeln wie im regulären Straßenverkehr: Kein Alkohol, Anschnallpflicht, keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kein Hinauslehnen aus Fenstern oder Schiebedach. Das Schwenken großformatiger Flaggen aus den Fenstern fahrender Autos ist nicht erlaubt.
Hupen ist nur im Notfall erlaubt und somit auch während eines Autocorsos untersagt. Die Ordnungshüter drücken häufig bei solchen Anlässen wie der Fußball-WM ein Auge zu.
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Symbolfoto