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Der Einspruch der Hessischen Regierung gegen die Einmischung der EU in Entscheidungskompetenzen der Mitgliedstaaten zeigt einen ersten Erfolg. „Die bereits im Januar 2012 auf Initiative des Hessischen Wirtschaftsministers und des hessischen Justizministers beantragte Subsidiaritätsrüge gegen den vorliegenden EU Entwurf zur lärmbedingten Beschränkung des Flugbetriebes ist von der Europa-Kammer des Bundesrates angenommen worden“, erklärten Jörg-Uwe Hahn und Dieter Posch.
Der vorliegende EU-Entwurf soll die Handhabung der lärmbedingten Beschränkungen des Flugbetriebs unionsweit harmonisieren. „Fluglärm braucht eine europaweite Harmonisierung, aber keine Einmischung aus Brüssel. Das Ziel ist ein ausgewogener Ansatz bei der Bekämpfung von Fluglärm, der sowohl das Bedürfnis nach Ruhe als auch das Mobilitätsinteresse der EU-Bürger und Unternehmen im Blick behält“, so die Minister.
Die EU-Kommission möchte mit dieser Verordnung ein Prüfungs- und Aussetzungsrecht zugebilligt bekommen. Damit käme ein neuer Akteur hinzu, der zusätzlich zu den nationalen Gerichten prüfen kann, ob Betriebsbeschränkungen tatsächlich aufgrund einer Abwägung erlassen worden und verhältnismäßig sind. „Diese Regelung halten wir nicht nur für überflüssig, sondern sie stellt auch einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Befugnisse der Mitgliedstaaten dar. Denn über Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz muss, wie bisher auch, weiterhin allein von den Mitgliedstaaten anhand der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und der lokalen Auswirkungen entschieden werden. Deshalb hat Hessen eine Subsidiaritätsrüge gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV bereits im Januar erwogen und beantragt“, so die Minister.
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