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Für die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum stehen weiterhin Mittel seitens des Landes Hessen zur Verfügung. Gefördert werden sowohl der Neubau als auch der Erwerb von Gebrauchtimmobilien durch das Hessen-Baudarlehen und das Hessendarlehen.
Die Beihilfe besteht aus einem Darlehen, das bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 80.000 Euro beträgt. Bei den Gesamtkosten können auch notwendige Modernisierungs- und Instandsetzungskosten berücksichtigt werden.
Die Darlehen werden zu einem Zinssatz angeboten, der weit unter dem Kapitalmarktniveau liegt. Der Zinssatz ist beiden Darlehen auf 10 Jahre festgeschrieben und beträgt aktuell 1,6 Prozent. Die Darlehen werden nachrangig im Grundbuch gesichert, so dass im günstigeren, erststelligen Beleihungsraum des Grundbuches noch sonstige Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit dem Bau noch nicht begonnen wurde beziehungsweise der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
Die Antragsteller dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für einen Drei-Personen-Haushalt liegt diese Grenze für eine Förderung beispielsweise bei einem Bruttoeinkommen von circa 65.000 Euro pro Jahr.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft SEG ist als Treuhänder der Landeshauptstadt Wiesbaden im Bereich der Wohnbauförderung tätig. Antragsvordrucke für Förderanträge sind als Datei oder in Papierform erhältlich bei der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, Email: stadterneuerung-wohnbaufoerderung(at)seg-wiesbaden.de.
Die Förderrichtlinien und den Antrag in Dateiform sowie die Auskunft über die gültigen Zins- und Tilgungsraten können auch im Internet bezogen werden unter www.WIBank.de.
Bei Fragen zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum erhalten Sie Auskunft unter 0611 / 77 808 - 63 (Montag- bis Donnerstagvormittags).
Symbolfoto