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Der Landesvorsitzende Walter Öhlenschläger fordert alle hessischen Bundestagsabgeordneten auf, die Planungen zum Betreuungsgeld abzulehnen um dieses Vorhaben zu verhindern. Das Betreuungsgeld gleiche einer Abstandszahlung für eine nicht in Anspruch genommene staatliche Leistung und schaffe einen bedenklichen Präzedenzfall.
„“Es wird interessant sein zu sehen, wie auf Anträge betroffener Eltern reagiert werde, die für nicht in Anspruch genommene Leistungen beispielsweise bei der Schülerbeförderung einen Ausgleich fordern, “ so Walter Öhlenschläger weiter. Möglicherweise könnten Bürger dann auch für die Nicht-Inanspruchnahme der kommunalen Bücherei Geld zurückverlangen um sich eigene Bücher zu kaufen.
Unstrittig sei dagegen nach Ansicht der Freien Wähler Hessen, dass die bestehende Ungleichbehandlung bei der Bewertung der Kindererziehungszeiten beseitigt werden müsse. Mütter deren Kinder vor dem 1.1.1991 geboren wurden erhalten pro Kind einen Entgeltpunkt, der bei der Rentenversicherung derzeit mit monatlich € 27,47 berücksichtigt werde. Für Kinder die nach diesem Stichtag geboren sind werden jedoch drei Entgeltpunkt angerechnet. In Euro ausgedrückt sind das 82,41 Euro monatliche Rente pro Kind. Diese Differenz addiert sich immerhin auf knapp 660 Euro im Jahr.
“Gerade in einer Zeit, als die staatliche Kinderbetreuung noch große Lücken aufwies und viele Mütter ihr Erwerbsleben zugunsten der Kinderziehung unterbrechen mussten, bedeutet diese unterschiedliche Bewertung der Erziehungszeiten eine eindeutige Benachteiligung der Mütter, deren Kinder vor dem 1.1.1991 geboren wurden. Das muss dringend korrigiert werden, “ so Walter Öhlenschläger.
Anfang April haben die Gerichte entschieden, dass eine am Alter ausgerichtete Staffelung von zu gewährenden Urlaubstagen keinen Bestand haben kann. Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu fest, dass solche Bewertungskriterien einer Diskriminierung gleichkommen. “Der Bundesregierung würde es gut zu Gesicht stehen, die ungerechte Bewertung von Kindererziehungszeiten im Rentensystem, die aktuell ausschließlich am Alter der Kinder festgemacht sei, zu korrigieren. Es kann nicht sein, dass betroffene Mütter erst vor das Bundesverfassungsgericht ziehen müssen“, so Öhlenschläger.
Symbolfoto