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Neue Straßenreinigungssatzung

Freude bei der GiB über Ablehnung der Stufe zwei der Straßenreinigungssatzung

Von Petra Schumann

Die neue Kehrsatzung kann man wohl getrost als Rohrkrepierer bezeichnen. Daran konnte auch der hohe Einsatz der Verantwortlichen mit und rund um Dr. Oliver Franz, seit Inkrafttreten der Stufe eins nichts ändern, als man mit hohem Personaleinsatz die aufgebrachten Bürger in den Ortsbeiratssitzungen von der Brillanz der neuen Satzung überzeugen wollte.

16.07.2016 00:17

Die Initiative „Gehwegreinigung in Bürgerhand (GiB)“ stellte sich von Anfang an gegen die neue Satzung. Mit zahlreichen Aktionen, machte Sie auf die Problematik der neuen Straßenreinigungssatzung aufmerksam. Die Entscheidung des Stadtparlaments gegen die Einführung der zweiten Stufe der Straßenreinigungssatzung, wird daher von der GiB ausdrücklich begrüßt.. Sie sieht darin die Chance, für die Erarbeitung einer bedarfsgerechten, rechtssicheren und von den Bürgern akzeptierten Straßenreinigungssatzung.

Früher Widerstand

„Ohne die Ablehnung der Kehrsatzung durch die große Mehrheit der Ortsbeiräte, ohne den vielfältigen Bürgerprotest mit nun über 5.500 Unterschriften und ohne die über 1.000 Widersprüche - alleine gegen die erste Stufe der Satzung - hätte es dieses Stoppschild für Herrn Dr. Franz jetzt nicht gegeben. Endlich wurde der Bürgerwille gehört. Wir finden es deshalb gut, dass die Stadtverordneten nun die Reißleine gezogen haben“, sagte Monika Schnabel, eine der Sprecherinnen der Initiative GiB.

Gemeinsame Lösung

Im Beschluss der Stadtverordneten ist festgehalten, dass die neue Satzung mit Beteiligung der Bürger erarbeitet werden soll: Neben den Ortsbeiräten wird auch die Initiative GiB mit erwähnt. „Dies ist eine Bestätigung für unsere fachkundige Arbeit in den vergangenen Monaten“, erläuterte Heiner Lompe von GiB. „Wir werden uns auch weiterhin konstruktiv einzubringen versuchen. Erste Vorschläge aus Bürgersicht haben wir schon gemacht, diese werden wir nun detaillieren. Wir hoffen vor allem, dass das Ordnungsdezernat sich nun besinnt und gemeinsam mit Ortsbeiräten und Bürgerschaft eine gemeinsame Lösung erarbeitet.“

Weitere Widersprüche erwartet

In der Parlamentsdebatte spielte das Thema Rechtssicherheit wieder eine große Rolle. „Wir sollten uns von den Katastrophenszenarien des Ordnungsdezernenten nicht verunsichern lassen“, betont Monika Schnabel. „Gerade die neuesten Vorschläge für die zweite Stufe mit den neuen Reinigungsklassen A2/1 und A3/1 sind alles andere als rechtssicher! Und bei über 1.000 Widersprüchen gegen die erste Stufe bei 3.600 Bescheiden mit Gebührenerhöhungen ist leicht auszurechnen, dass die zweite Stufe ab 2017 mit dann weiteren ca. 6.000 Höhergruppierungen nochmals 2.000 Widersprüche erzeugen wird.“

Rechtliche Prüfung im Auftrag der GiB

Die Initiative GiB hat den Wiesbadener Verwaltungsrechtler Gerhard Strauch gebeten, ihre „9 Forderungen der Wiesbadener Bürgerschaft für eine bedarfsgerechte Straßenreinigungssatzung“ rechtlich zu prüfen, unter anderem auch die angebliche Rechtsunsicherheit der alten Satzung. „Danach sind unsere Forderungen keineswegs der Untergang des Abendlandes, und danach war die alte Satzung auch rechtssicher. Wir können nur hoffen, dass mit dem jetzigen Stadtverordnetenbeschluss ein ehrlicher Austausch über unsere Vorschläge und Argumente stattfindet“, so noch einmal Monika Schnabel.

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InfoBox

Die 9 Forderungen der GiB
Stellungnahme des Verwaltungsrechtler Gerhard Strauch

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