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Friseurbetriebe können bald wieder ihre Kundchaft empfangen. Der Andrang könnte groß werden, da die meisten Menschen in der Bevölkerung seit über zwei Monaten auf ihren Haarschnitt verzichten mussten. Das Ratspräsidium (RP) Darmstadt veröffentlicht hierzu passend eine aktualisierte Verordnung, was während der Arbeit zu beachten ist.
Am kommenden Montag dürfen Friseure nun endlich wieder öffnen. Schon vor der Schließung hatten viele Friseurbetriebe Hygiene- und Schutzkonzepte entwickelt, um eine Ansteckung ihrer Kunden:innen und ihrer Beschäftigten zu verhindern. Viele Betriebe werden daher ihre vorhandenen Konzepte anwenden können. Das RP Darmstadt weist hierzu auf die aktualisierten Corona-Maßnahmen hin.
Die Abteilung Arbeitsschutz des RP Darmstadt hat ein Merkblatt für Friseurbetriebe basierend auf der SARS-CoV2 Arbeitsschutzverordnung, den SARS- Cov2 Arbeitsschutzregeln, den SARS- Cov2 Arbeitsschutzstandards für das Friseurhandwerk (BGW) und der Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen (Stand 1. März 2021) erstellt. Anhand des Merkblattes können Friseurbetriebe ihre vorhandenen Hygiene- und Schutzkonzepte überprüfen.
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