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Bei der Einfahrt eines Fahrgastschiffes am Freitagnachmittag, gegen 13:30 Uhr, in die Schleuse Mainz-Kostheim kam es auf Grund eines Mißverständnisses zwischen zwei der insgesamt drei an Bord befindlichen Schiffsführern zu einem folgenschwerem Zwischenfall.
Laut Ermittlung der Wasserschutzpolizei fuhr der zweite Schiffsführer bei der Einfahrt in die Schleusenkammer das Steuerhaus herunter, um unter dem Wehrsteg der Schleuse hindurchzupassen. Der dritte Schiffsführer fuhr darauf das Steuerhaus wieder hoch, um an die Unterlagen zu gelangen, welche für die bürokratische Abwicklung im Schleusenbetriebsgebäude erforderlich sind und ging von Bord zum Schleusenbüro. Dies bemerkte der zweite Schiffsführer nicht und ging weiterhin davon aus, dass das Steuerhaus heruntergefahren sei. Von
einem Hilfssteuerstand außerhalb des Steuerhauses fuhr er das Fahrgastkabinenschiff weiter in die Schleusenkammer. Dabei kollidierte das Steuerhaus mit dem Wehrsteg der Schleuse und das Steuerhaus riss ab.
Verletzt wurde bei diesem Vorfall glücklicherweise niemand, da zu diesem Zeitpunkt bereits alle Passagiere das Schiff in Frankfurt verlassen hatten und sich außer der Besatzung keine weiteren Personen an Bord befanden. Der Schleusenbetrieb war für die Dauer der Unfallaufnahme eingeschränkt möglich, da nur eine weitere Schleusenkammer zur Verfügung stand. Seitens des Wasser-und Schifffahrtsamtes wurde ein Weiterfahrtverbot ausgesprochen.
Das beschädigte Schiff wird im Unterwasser der Schleuse Kostheim solange
verweilen, bis eine Fachfirma das Steuerhaus insoweit instand gesetzt
hat, das eine Weiterfahrt bis zur endgültigen Reparatur gefahrlos
möglich ist. Der Sachschaden allein am Wehrsteg der Schleuse Kostheim
beträgt rund 20.000 Euro. Der Schaden am Schiff kann noch nicht beziffert werden. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Symbolfoto