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Mit etwa 130 km/h ist ein 24 Jahre alter Mann am Steuer seines Mercedes am dem Abend 22. Oktobers 2022 durch die Wiesbadener Innenstadt gerast. Dabei hat er mehrere rote Ampeln missachtet. An der Ampelkreuzung Gustav-Stresemann-Ring Ecke Wittelsbacher Straße kracht der Mercedes in einen VW Golf eines 30 Jahre alte Wiesbadens der gerade abbiegen wollte.
Durch die Wucht des heftigen Aufpralls wurde der Golf mehrere Meter weiter in Richtung Brita-Arena geschleudert. Der Mercedes überschlug sich und blieb auf dem Dach liegen. Der 30-jährige junge Familienvater erlitt schwere Kopfverletzungen und verstarb knapp 24 Stunden später in einer Wiesbadener Klinik.
Der 24 Jahre alte Unfallverursacher und seine Beifahrer im Alter von 20, 31 und 36 Jahren sowie ein 7 Jahre altes Kind wurden schwer verletzt.
Im Januar wurde der Crash von der Staatsanwaltschaft zusammen mit einem Unfallanalytiker aufwendig rekonstruiert. Mit baugleichen Fahrzeugen wurde die Todesfahrt bei gleichen Lichtverhältnissen wie am dem Unfallabend nachgestellt. Das geschah bei fließendem Verkehr sowie bei gesperrten Straßen. Kameras und eine Drohne wurden eingesetzt, um die Fahrt zu dokumentieren um weitere Erkenntnisse zu dem Unfall zu gewinnen.
Zudem wurden mehrere Zeugen befragt und weitere Beweise gesichtet sowie ausgewertet. So ist der 24-Jährige über mehrere rote Ampeln gefahren. Zuvor gingen die Ermittler lediglich von einer roten Ampel aus.
Warum der 24 Jahre alte Autofahrer mit vier Bekannten und Familienangehörigen - darunter auch das 7-jährige Kind - im Auto so schnell fuhr, sei weiterhin unklar, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Ermittler gingen anfänglich davon aus, dass er sich an einem Autorennen beteiligt hatte. Dazu wurde sogar ein Audi eines 41-Jährigen beschlagnahmt. Nach Auswertung aller Daten, bestätigte sich diese Verdacht nicht.
Nach alle den vorliegenden Indizien und Beweise hat die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage wegen Mordes gegen den 24-jährigen Frankfurter erhoben.
Seit 2020 können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs Raser, die einen tödlichen Unfall verursachen, in Ausnahmefällen wegen Mordes angeklagt werden. Dabei muss ein gewisser Vorsatz nachgewiesen werden.
Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft in einem Frankfurter Gefängnis. Hauptverhandlungstermine sind seitens des Landgerichts Wiesbaden noch nicht festgelegt worden. Es liege derzeit noch kein Eröffnungsbeschluss vor.
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