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Die Bundesregierung hat angekündigt, dass ab 2025 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben sollen. Um diesen Anspruch zu erfüllen, haben Magistrat, Sozial- und Schulausschuss eine Vorlage von Sozialdezernent Christoph Manjura und Schuldezernent Axel Imholz beschlossen, die das Vorgehen zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs beschreibt.
„Wir werden bei einer vom Städtetag prognostizierten Versorgungsquote von 90 Prozent in Wiesbaden rund 2.900 zusätzliche Betreuungsplätze an Grundschulen schaffen müssen“, so Manjura. „Da können wir gar nicht früh genug anfangen, uns hierfür vorzubereiten.“ Und auch Schuldezernent Imholz betont: „An vielen neu zu bauenden oder zu sanierenden Schulen wird baulich bereits das auf den Ganztag ausgerichtete Musterraumprogramm umgesetzt. Das Problem sind die Schulen, die unter hohem Einsatz und viel Kreativität im Bestand die Ganztagsbetreuung organisieren. Hier müssen wir, etwa bei Mensen oder Betreuungsräumen, eine Schippe drauflegen“.
Die Vorlage sieht vor, dass Sozial- und Schuldezernat beauftragt werden, auf Basis des so genannten Musterraumprogramms eine Bestandsaufnahme über die baulichen Bedingungen zu erstellen, um die räumlichen Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch zu erfüllen. Nach der Bestandsaufnahme sollen die baulichen Maßnahmen priorisiert, mit Kostenschätzungen aufgrund von Machbarkeitsstudien hinterlegt und schließlich zur Umsetzung angemeldet werden.
Schließlich wird das Sozialdezernat beauftragt, den Rechtsanspruch auch personell sicherzustellen, organisatorisch und inhaltlich vorzubereiten sowie den finanziellen Aufwand zu beziffern und diesen den voraussichtlichen Finanzhilfen gegenüberzustellen. Die dazu notwendigen Schritte und eine Projektstruktur sind in einer gesonderten Sitzungsvorlage darzustellen, sobald die Rahmenbedingungen von Bund und Land vorliegen.
„Damit sind wir auf einem guten Weg“, betont Schuldezernent Imholz, der von seinen Schulbesuchen die Erfahrung mitbringt, dass vor allem die Situation während des Mittagessens an vielen Schulen für Kopfzerbrechen sorgt. Und auch Sozialdezernent Manjura sieht sich im städtischen Vorgehen bestätigt: „Es war gut, dass die Stadtverordnetenversammlung 2017 das Versorgungsziel auf 75 Prozent angehoben hat, dadurch sind wir mitten in einem bereits angelaufenen Ausbauprozess, den wir jetzt verstärken müssen.“ Leider habe jedoch die Landesregierung ihrer Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, den ‚Pakt für den Nachmittag‘ zu einen ‚Pakt für den Ganztag‘ samt Betreuungsgarantie bis 17:00 Uhr weiterzuentwickeln, keinerlei Taten folgen lassen. „Wirkliche Ganztagsschulen, zumindest aber das Nebeneinander von Schule und Betreuung, können wir nur gemeinsam mit dem Land Hessen schaffen, da hier die Zuständigkeit für den Unterricht und das Lehrpersonal liegt. Hier ist das Kultusministerium aber leider komplett abgetaucht und schiebt alle Verantwortung auf die einzelnen Schulen beziehungsweise Kommunen vor Ort“, richtet Manjura abschließend deutliche Kritik an das Land.
Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung:
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