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Der Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Wiesbaden gab grünes Licht für den Einsatz von Flüchtlingen in gemeinnütziger Arbeit. Dabei konnten in der Landeshauptstadt Wiesbaden bisher 294 und dem Rheingau-Taunus-Kreis 60 Plätze für Asylbewerber zur Verfügung gestellt werden.
Durch eine Neufassung des Integrationsgesetzes können Flüchtlinge nun auch während des laufenden Anerkennungsverfahrens gemeinnützig arbeiten. Dies war bislang erst nach dessen Abschluss und dem Erhalt eines entsprechenden Aufenthaltsstatus möglich.
Die von Städten, Gemeinden und gemeinnützigen Trägern geschaffenen Maßnahmeplätze werden von der Agentur für Arbeit Wiesbaden finanziert. Überwacht und genehmigt werden sie vom Verwaltungsausschuss der Wiesbadener Arbeitsagentur, der zu je einem Drittel aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, sowie der öffentlichen Hand besteht.
Die zahlreichen Plätze im Agenturbezirk stellen für viele Geflüchtete entscheidende Schritte für die Eingliederung in die Gesellschaft dar. Dabei handelt es sich um gemeinnützige Tätigkeiten auf dem sogenannten „zweiten Arbeitsmarkt“, durch die Teilnehmer ihre Eingliederungschancen im regulären Arbeitsmarkt erhöhen können. Einerseits sind solche Tätigkeiten dadurch gekennzeichnet, dass sie keine ungeförderten Beschäftigungen verdrängen dürfen. Andererseits bietet der geschützte Rahmen die Möglichkeit, sprachliche und berufliche Qualifikationen soweit zu vertiefen, dass eine Bewerbung um reguläre Arbeitsplätze erfolgversprechend erscheint.
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