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Im Rahmen der Magistratssitzung am Dienstag, 14. Dezember, hat Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent eine gemischte Zwischenbilanz zum laufenden Sternschnuppenmarkt gezogen. Dr. Franz führte in der Sitzung aus:
"Seit dem 23. November läuft der Sternschnuppenmarkt 2021 gemäß den jeweils geltenden Vorgaben der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV). Das genehmigte Konzept des Marktes sieht eine Trennung des Kunsthandwerkerbereichs mit Abstands- und Hygienekonzept, insbesondere einer Maskenpflicht, sowie einen abgetrennten 'Gastro'-Bereich unter 2G-Vorgabe vor, in dem keine Maskenpflicht gilt. Nur so war gewährleistet, dass der Markt genehmigt wurde.
Bei Beginn des Sternschnuppenmarkts am 23. November konnten maximal 3.500 Besucher den Gastro-Bereich nutzen. Nach mehreren Begehungen des Gesundheitsamts, bei denen massive Ballungen von Besucherinnen und Besuchern im Gastro-Bereich festgestellt worden waren, konnte unter infektiologischen Gesichtspunkten der bis dahin mögliche Einlass von bis zu 3.500 Personen seitens des Gesundheitsamts nicht länger vertreten werden, so dass die maximal zulässige Besucheranzahl im Gastro-Bereich auf 2.400 Personen reduziert wurde. Auch nach der Neufassung der CoSChuV vom 5. Dezember mussten die Rahmenbedingungen für den Gastrobereich immer wieder neu - teilweise tagesaktuell - angepasst werden. Weiterhin haben immer wieder Abstimmungsgespräche mit den Beschickern stattgefunden, um gemeinsame neue Lösungen zur Aufrechterhaltung des Sternschnuppenmarktes zu finden."
"Mit dem aktuell genehmigten Marktkonzept sind die Gastro-Beschicker teils zufrieden, teils unzufrieden. Ein Beschicker kündigte an, dass er aus wirtschaftlichen Gründen sein Angebot nicht länger aufrechterhalten könne, weshalb er seine Stände schließen werde. Weitere Unternehmen berichteten von Umsatzeinbußen; jedoch gibt es auch Stände, die wirtschaftlich betrieben werden können. Ein Stand im Gastro-Bereich wurde zwischenzeitlich tatsächlich geschlossen; ein anderer Betreiber hat einen seiner drei Stände geschlossen."
"Auf Grund der Absagen von 38 Marktbeschickern im Vorfeld des Sternschnuppenmarktes entstehen der Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WICM) in diesem Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 105.000 Euro. Darüber hinaus entstehen aufgrund der Corona-Auflagen zur Umsetzung erhebliche Zusatzkosten, sodass die Durchführung des Sternschnuppenmarkts 2021 unter 2G-Bedingungen zu eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 234.751 Euro (Stand 10. Dezember) führen wird. Ebenso betroffen ist auch der Kinder-Sternschnuppenmarkt; hier entsteht vermutlich eine Unterdeckung in Höhe von 30.000 Euro.
Auf Grundlage der aktuell geltenden Markt- und Marktgebührensatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 17. Dezember 2019 betragen die Standgebühren des Sternschnuppenmarktes in Summe 234.470 Euro (Standgebühren 229.210 Euro, Kühlwagen 4.200 Euro, Stehtische 1.060 Euro). Die Einnahmen dienen der Kostendeckung aller Maßnahmen des Sternschnuppenmarktes, unter anderem: Weihnachtsbaum; Lilien-Weihnachtsbeleuchtung; Infrastruktur (Strom, Wasser, sanitäre Anlagen etc.); Bühnentechnik; GEMA-Gebühren, Sicherheitstechnik (Brandschutz, Security, Sanitätsdienst); Unterhaltungsprogramm, Marketingmaßnahmen."
"Als Standgebühr werden gemäß Marktgebührensatzung zum Beispiel im Gastro-Bereich 250 Euro pro Quadratmeter berechnet. Für einen Gastro-Stand mit einer Fläche von 6 mal 3 Meter beträgt die Standgebühr für die Zeit vom 23. November bis zum 23. Dezember folglich 4.500 Euro. Die Gewerbetreibenden haben die fällige Standgebühr bereits vollständig entrichtet. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Endergebnisses des Sternschnuppenmarktes ist für Ende Januar 2022 zu erwarten.
Es ist beabsichtigt, die Gesamtbewertung im Rahmen einer Sitzungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, in deren Rahmen dann auch über eine (teilweise) Rückerstattung der Standgebühren – im Wege einer Änderung der Marktgebührensatzung - entschieden werden könnte. Wobei zu berücksichtigen ist, dass der Wirtschaftsplan der WICM/TriWiCon eine Rückerstattung der Standgebühren wie auch die Corona bedingten Zusatzkosten nicht abdeckt. Sollte die Stadtverordnetenversammlung gleichwohl schon jetzt die Standgebühren reduzieren wollen, wurden den Fraktionen über den Bericht Formulierungshilfen zur Verfügung gestellt, um die Marktsatzung und Marktgebührensatzung entsprechend zu ändern", so Franz.
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Foto: Peter