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Die Entscheidung zur schrittweisen Wiederaufnahme des Unterrichts an hessischen Schulen ist für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Wiesbaden-Rheingau unverantwortlich. Die "unterstützenden Handreichungen" des Ministeriums und der Schulträger zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs seien vielmehr ein Grund, die Schulen geschlossen zu halten, als diese zu öffnen. Alle Vorgaben müssten sich immer an dem Ziel messen lassen, keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen zu riskieren. Wer jetzt unverantwortlich große Gruppen fordere, um eine Mindestzahl von Unterrichtsstunden durchzusetzen, handle verantwortungslos, so die GEW.
Die Anforderungen, Aufforderungen, Ansprüchen und Vorstellungen dieser "unterstützenden Handreichung" seien gemessen an der Schulrealität kaum umzusetzen. Das aktuellste Beispiel ist die Anforderung an Hygiene. Die Vorgaben seien aus Sicht der GEW sinnvoll, aber keinesfalls unterstützend. Denn Schulleitung und Lehrpersonal seien letztendlich diejenigen, die die Maßnahmen umsetzen und überwachen sollen.
Dass die Schulen in verantwortbaren Schritten wieder öffnen, will auch die GEW. Eine unverantwortliche Situation könne aber nicht von den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen vertreten werden. Sollte die Schulleitung in ihrer ureigenen Verantwortung feststellen, dass die Zustände an ihrer Schule nicht den Anforderungen und Vorgaben entsprächen, solle sie dieses melden und die Schule geschlossen halten.
Eine Anweisung, die man auf Grund der allgemeinen Pandemielage und der Rechtsvorschriften der Landesregierung in Form der Corona-Verordnungen für rechtswidrig hält, müsse man zunächst nicht ausführen, so die GEW. Stattdessen könne man einzeln oder zu mehreren in einem Schreiben an die Schulleitung oder das Schulamt seine "Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen" formulieren und zugleich um eine schriftliche Antwort mit einer widerspruchsfähigen Begründung bitten. Auch der Personalrat könne aktiv werden und die entsprechenden Beschwerden und Mängel darstellen und bei der Schulleitung vortragen. Auch die GEW und der Gesamtpersonalrat sind Ansprechpartner und geben die Kritik weiter.
Soweit die Zustände nicht die Schließung erfordern, sei aber auch hinsichtlich aller anderen Vorgaben auf eine der örtlichen Situation angemessene Umsetzung zu achten. Dazu führt die GEW verschiedene Punkte auf:
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Bild: Screenshot Website GEW