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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme das Verhalten von Impfgegener:innen scharf. „Die zunehmende Gewaltbereitschaft der Corona-Gegner hat eine neue Dimension erreicht“, so der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr nach den gewaltsamen und unangemeldeten Corona-Protesten am vergangenen Sonntag im bayerischen Schweinfurt. Die Polizei musste gegen aggressive Teilnehmer:innen Schlagstöcke und Pfefferspray einsetzen. Ein vierjähriges Kind wurde verletzt.
Wenn bei Corona-Protesten Kinder und ältere Menschen missbraucht würden, um Wut und Hass auf den Staat ausleben zu können und dabei gegen Recht und Gesetz verstoßen werde, sei der Zenit der unsäglichen Machenschaften der Corona-Leugner:innen überschritten, heißt es in der Stellungnahme der GdP. „Bereits in der ersten Welle der Corona – Pandemie haben wir im März 2020 in Kassel feststellen müssen, dass ältere Mitbürger und Kinder in die demonstrativen Aktionen bewusst einbezogen wurden“, so Mohrherr. „Das Kalkül der gegen den Rechtsstaat Handelnden geht aber nicht auf, weil die Gesellschaft diese Machenschaften durchschaut!“
Die zunehmenden Dauerbelastungen auf dem Rücken der Polizeibeschäftigten erfüllt die GdP zusätzlich mit großer Sorge. Neben den Regeldiensten bleibe kein Raum mehr, um dienstfreie Zeiten zur Erholung zu nutzen. Permanent müssten Sonderdienstpläne und damit Sonderschichten abgeleistet werden. „Es stellt sich die Frage, wann der Grad der Überlastung überschritten ist und die Dauerbelastung die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen schädigt! Wir fordern insbesondere die Versammlungsbehörden auf, sehr genau hinzuschauen und Scheinversammlungen der Corona-Leugner zu verbieten. Bei den als Spaziergängen getarnten Protesten muss zudem die Justiz bei Rechtsverstößen schnell handeln: Die Strafe muss durch beschleunigte Verfahren auf dem Fuße folgen!“, so Mohrherr.
Im täglichen Dienst sei es Polizeibeschäftigten häufig unmöglich, die pandemiebedingt erforderlichen Mindestabstände zu anderen Personen einzuhalten, so die GdP. Auch lasse sich der direkte Kontakt im Polizeivollzug naturgemäß nicht verhindern. Die Gewerkschaft kritisiert deshalb, dass sich das Land Hessen noch immer weigert, eine im Dienst zugezogene Corona-Infektion als Dienstunfall anzuerkennen.
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Symbolfoto