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Als „Bestätigung der städtischen Position und wichtigen Schritt zu mehr sauberer Luft“ hat Umweltdezernent Arno Goßmann das Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden zur Einrichtung einer Umweltzone bezeichnet. „Gerade erarbeiten wir unsere Stellungnahme zum Luftreinhalteplan. Darin machen wir deutlich, dass wir einem Maßnahmenkatalog ohne LKW-Durchfahrtsverbot und vor allem ohne Einrichtung der Umweltzone nicht zustimmen können, da die geforderte Reduktion der Luftbelastung nicht erreicht werden kann“, so Goßmann.
Der Umweltdezernent erläutert, dass in über 40 Städten in Deutschland die Umweltzone erfolgreich eingeführt worden sei. „Ein Beispiel ist die Umweltzone der Stadt Hannover. Das dortige Umweltamt hat uns bestätigt, dass der Stickstoffdioxid-Gehalt in der Luft durch die Einführung der Umweltzone deutlich reduziert werden konnte“, berichtet Goßmann. Gerade dieses Stickstoffdioxid (NO2) und die Reduktion des Schadstoffes waren Grund für die Klage der Anwohnerin.
Laut Verwaltungsgericht Wiesbaden seien 63,6 Prozent der vorhandenen NO2-Belastung auf den Kraftfahrzeugverkehr zurückzuführen, so dass es geboten erscheine, hier einzugreifen. „Es ist ja kein Geheimnis, dass das Umweltministerium der Einführung einer Umweltzone sowie eines LKW-Durchfahrtsverbotes zugestimmt hätte, das Hessische Verkehrsministerium dem aber widersprochen hatte“, betont Umweltdezernent Goßmann. „Es ist deshalb erfreulich und vor allem für die Luft in Wiesbaden gut, dass das Gericht die Zustimmungsverweigerung des Verkehrsministeriums als rechtswidrig bewertet hat.“
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