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Auch wenn Baumfällarbeiten in der Brutzeitverboten sind, ist es gestattet, notwendige Maßnahmen an Bäumen ganzjährig durchzuführen.
„Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt ganzjährig die Durchführung sowohl von schonenden Form- und Pflegeschnitten, als auch von Verkehrssicherungsmaßnahmen. Wir haben die Vorgehensweise selbstverständlich mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt“, sagt der Leiter des Grünflächenamtes, Markus Patsch.
Für die Baumpfleger bedeutet dies, dass neben moderaten Pflegearbeiten auch bruchgefährdete Äste entfernt und kranke Baumkronen zurück geschnitten werden müssen. Dies gilt auch für Äste, die zu tief in den Straßenraum herabhängen und Schulbusse beziehungsweise Lkw gefährden können. Um das Brutgeschäft der Vögel nicht zu stören, werden die Bäume vorher artenschutzrechtlich überprüft. Sollten artenschutzrechtliche Bedenken bestehen, wird das weitere Vorgehen im Einzelfall mit dem Umweltamt beziehungsweise der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Genehmigungen, soweit sie erforderlich sind, werden selbstverständlich bei der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt.
In den kommenden Tagen werden Bäume in der Rüdesheimer Straße, der Wallufer Straße und der Luxemburgstraße geschnitten.
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Symbolfoto