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In Hessen dürfen ab kommenden Sonntag nur noch geimpfte und genese Personen Einzelhandelsgeschäfte betreten. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, wie z. B. Supermärkte und Drogerien.
Der Handelsverband Hessen weist erneut darauf hin, dass der Handel in den vergangenen Monaten mit hoher Verlässlichkeit bewiesen habe, dass er verantwortungsvoll mit der Situation umgehe und kein Infektionstreiber sei - was durch mehrere anerkannten Studien bereits bestätigt wurde. Die eingeführten Hygienekonzepte, die im Handel konsequent umgesetzt würden, hätten sich bewährt und seien gesellschaftlich akzeptiert. Dies hätte im gesamten Verlauf der Corona-Pandemie zu keinen Hotspots geführt.
„Zur Erinnerung, in unseren Geschäften gilt eine Masken- und Abstandspflicht. Bereits jetzt ist das Einkaufen sicher. Die Kontrollen bedeuten einen unglaublichen Aufwand - im so wichtigen Weihnachtsgeschäft“, Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen.
Obwohl erst zum 24. November die 3G-Regelung am Arbeitsplatz in Kraft getreten sei, würden neue Regelung verhängt, ohne die Wirkung der 3G-Reglung abzuwarten. Nun würden die Unternehmen erneut den Preis für die Versäumnisse der letzten Monate zahlen, in denen es nicht gelungen sei, genügend Menschen von einer Impfung zu überzeugen. Zudem fehle gerade jetzt der nötige Impfstoff sowie die erforderliche Infrastruktur, um allen Impfwilligen eine Impfung zu ermöglichen. Die Verantwortung über die – auch ganz persönlichen - Folgen dieser verehrenden Impfsituation hätten die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene zu tragen.
Der Handelsverband Hessen betont, dass man selbstverständlich gerade jetzt seine gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen werde. Man warne aber eindringlich davor, die jetzt eingeführte Regelung als ersten Schritt in einen schleichenden neuen Lockdown zu betrachten. Die 2G-Regelung würde die ohnehin vielerorts bereits dramatisch zurückgegangene Frequenzen weiter verschlechtern und erneut Unternehmen an den Rand der Existenz bringen. Dafür müssten nun schnellstmöglich Zugänge zu finanzielle Hilfen - wie der Überbrückungshilfe III Plus oder dem Kurzarbeitergeld - für betroffene Branchen erleichtert werden.
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