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Die Kommunalaufsicht des Hessischen Innenministeriums hat den Haushaltsplan für Wiesbaden für das Jahr 2024 genehmigt. Diese Genehmigung wurde zwar mit Hinweisen versehen, jedoch ohne spezifische Auflagen. Die geplante Kreditaufnahme wurde von ursprünglich 100,1 Millionen Euro auf 77,4 Millionen Euro reduziert. Dies ist möglich, weil die Landeshauptstadt Wiesbaden dank eines guten Jahresabschlusses 2023 über genügend freie Mittel verfügt, sodass ein Teil der für 2024 geplanten Investitionen nicht mehr durch Kredite finanziert werden muss.
Der Magistrat hat das Schreiben des Innenministeriums in seiner letzten Sitzung zur Kenntnis genommen und an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet. Damit der Haushalt offiziell in Kraft treten kann, ist nun eine öffentliche Auslegung erforderlich.
Stadtkämmerer Dr. Hendrik Schmehl (SPD) äußerte, dass man sehr glücklich darüber sei, dass der Haushalt ohne Auflagen genehmigt worden sei. Der Magistrat habe jedoch auch eine sogenannte haushaltswirtschaftliche Sperre beschlossen, wodurch bestimmte Teile des Haushalts gesperrt und nicht ausgegeben werden dürften.
Schmehl erklärte weiter, dass es im Vergleich zum Dezember einige gravierende Abweichungen gegeben habe. Dazu zählten neben dem Wegfall des „Nachhaltigkeitsbeitrags Wassersparen“ auch eine verminderte Ausschüttung der WVV aufgrund eines zuvor unbekannten Verlustgeschäfts der SEG sowie erhöhte Aufwendungen durch die Übernahme des Tarifabschlusses für die hessischen Beamten und dadurch bedingt höhere Pensionsrückstellungen.
Um die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung sicherzustellen, wurden bewusst bestimmte Teile des Haushalts von der Sperre ausgenommen.
„Da wir die Ausgestaltung der freiwilligen Haushaltsperre in unserer Hand haben, haben wir uns bewusst für einen solchen Ansatz entschieden. Von der Sperre nicht betroffen sind sämtliche Zuschüsse an Ortsbeiräte, freie Träger und andere Initiativen. Denn abgesehen davon, dass diese vielfach auch kommunale Pflichtleistungen im Sozialbereich und der Kinderbetreuung erbringen, möchten wir das ehrenamtliche Engagement in Vereinen und Initiativen sowie die wichtige Arbeit der Kulturschaffenden schließlich fördern und nicht behindern", erläutert Schmehl.
Zudem erklärt der der Finanzfachmann, dass auch die Instandhaltung von der Sperre ausgenommen wurde. Instandhaltungen könne man nicht einsparen, sondern lediglich aufschieben, was letztendlich teurer werde und keine Einsparungen bringe. Zudem seien auch die investiven Projekte, insbesondere Baumaßnahmen wie etwa für Schulen, freigegeben worden. Laufende Planungen und Projekte zu stoppen, sei wenig sinnvoll und führe ebenfalls nur zu steigenden Gesamtkosten.
Auch der Stellenplan ist nicht betroffen: Stadtkämmerer Schmehl fürte weiter aus, dass man sich nach sorgfältiger Abwägung auch gegen eine Stellenbesetzungssperre entschieden habe. In Zeiten des Fachkräftemangels sei es bereits jetzt schwierig, alle freiwerdenden Stellen wieder zu besetzen, und der Personalbestand werde in den kommenden Jahren ohnehin sinken. Eine zusätzliche Verschärfung dieses Problems würde nicht weiterhelfen.
Er wies zudem darauf hin, dass die Genehmigung des Haushalts in der aktuellen Zeit, wie ein Blick auf einige Nachbarstädte im Umkreis zeige, keine Selbstverständlichkeit sei. Dennoch stehe Wiesbaden vor schwierigen Jahren, da die Finanzierung durch Land und Bund nicht ausreichend sei und gleichzeitig immer mehr Aufgaben übernommen werden müssten.
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Symbolfoto: Canva