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Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Hessen ermöglicht Gottesdienste und Besuche in Alten- und Pflegeheimen

Von Wiesbadenaktuell

Gottesdienste mit Publikum und Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind in Hessen bald wieder möglich – das teilten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose am Dienstagnachmittag in einer Pressekonferenz mit. Dabei sind strenge Hygienevorschriften zu beachten.

28.04.2020 17:00
Das Land Hessen lockert weitere Corona-Maßnahmen.

Die Hessische Landesregierung hat die Regelungen zur Corona-Krise aktualisiert. Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose informierten am Dienstagnachmittag über anstehende Lockerungen. Demnach dürfen sich Glaubensgemeinschaften ab dem 1. Mai wieder versammeln. Auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt. Die Möglichkeit, an Sonntagen einzukaufen, um das Einkaufsgeschehen an den Werktagen zu entzerren, wird auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr beschränkt. An Feiertagen bleiben die Geschäfte ganz geschlossen.

Bouffier: „Trost spenden, Orientierung geben und Mut zusprechen –
das ist es, was die Menschen in dieser Zeit ganz besonders brauchen“

„Wir hatten intensive und konstruktive Gespräche, um diese Neuregelungen möglich zu machen. Wir sind froh, dass wir einen praktikablen Konsens mit den Vertretern der Glaubensgemeinschaften gefunden haben und die Gläubigen wieder zusammenkommen können. Gerade in dieser Zeit kann ein starker Glaube Halt geben. Sehr wichtig war uns auch, für alte und kranke Menschen den Besuch von nahen Angehörigen wieder zu ermöglichen. Trost spenden, Orientierung geben und Mut zusprechen – das ist es, was die Menschen in dieser Zeit ganz besonders brauchen. Diesen Zuspruch finden sie vor allem im Kreis der Familie und in den Kirchen oder Glaubensstätten vor Ort. Darüber hinaus haben wir entschieden, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, Geschäfte am Sonntagnachmittag zu öffnen“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Dienstag in Wiesbaden. 

Glaubensgemeinschaften erarbeiteten Konzept mit RKI

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften haben eigene Konzepte zur Einhaltung der Abstandsregeln, der Hygiene und der Steuerung des Zutritts erarbeitet und zusammen mit den Ländern und dem Robert Koch-Institut abgestimmt.

Nach der Verordnung sind Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte unter Einhaltung folgender Punkte wieder möglich:

  • ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird.
  • Vom Mindestabstand ausgenommen sind nur Personen, die in einem Haushalt zusammenleben.
  • Gegenstände, wie beispielsweise das Kollekten-Körbchen, dürfen nicht entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden.
  • Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen.
  • Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.

Die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen macht es möglich, Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte wieder durchzuführen. Auch wenn das nicht im gewohnten Rahmen sein wird, so können die Menschen gemeinsam ihren Glauben leben und zu Eucharistie und Abendmahl zusammenkommen.

Trauerfeiern und Bestattungen wieder möglich

Das Kabinett entschied des Weiteren, dass auch Zusammenkünfte bei Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich sind – entsprechend der Regelungen für Gottesdienste. „Von einem geliebten Menschen würdig Abschied nehmen zu können, ist vielen ein großes Bedürfnis. Diesem möchten wir mit unserer Entscheidung Rechnung tragen“, unterstrich Bouffier.

Lockerungen für Alten- und Pflegeheime: Umfassender Schutz wird angestrebt

Die Lockerung der Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen soll mit einem möglichst umfassenden Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Pflegenden einhergehen. „Besonders die alten und kranken Menschen, die in Heimen keine Besuche mehr von ihren Ehepartnern, Kindern oder Enkeln empfangen durften, leiden sehr unter der Situation. Mit der jetzigen Regelung schützen wir die Betroffenen vor einer Infektion und gleichzeitig vor einer möglichen Vereinsamung“, sagte Klose.

Folgende Maßnahmen werden getroffen:

  • Die Einrichtungen müssen über ein individuelles Schutzkonzept verfügen – nach Maßgabe der aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Handlungsempfehlungen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie der einrichtungsbezogenen Hygienepläne.
  • Um das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu minimieren, ist der Kreis der Besucher auf nahe Angehörige und enge Bezugspersonen begrenzt.
  • Nahen Angehörigen und engen Bezugspersonen wird der Besuch von einer Person pro Woche für eine Stunde gestattet.
  • Die Mindestabstände und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
  • Außerdem muss von den Besucherinnen und Besuchern ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dabei handelt es sich um OP-Masken, die einen besseren Schutz bieten als eine sonst im öffentlichen Raum zulässige Mund-Nasen-Bedeckung.

Weitere Anpassungen der Corona-Verordnungen

Die Landesregierung hat darüber hinaus weitere kleinere Anpassungen der Corona-Verordnungen beschlossen. Unter anderem wurde eine Regelung für Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot bei richterlichen Amtshandlungen und Gerichtsverhandlungen getroffen, die den Sitzungsbetrieb in den Gerichten unter Pandemiebedingungen sicherstellt. Zudem können die überbetrieblichen und betrieblichen Berufsbildungseinrichtungen zur Wahrnehmung der Angebote für prüfungsrelevante Lehrgänge des Abschlussjahres 2020 wieder öffnen und an den Hochschulen Präsenzveranstaltungen stattfinden, für die spezielle Lehr- und Arbeitsräume notwendig sind.

Gültigkeit der Maßnahmen verlängert

Die Gültigkeit der von der Hessischen Landesregierung getroffenen Verordnungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wird bis zum 10. Mai 2020 verlängert.

Ausblick auf Unterredung mit Kanzlerin und Länderchefs

Wie der Hessische Ministerpräsident am Dienstag mitteilte, wird es in der Unterredung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder am Donnerstag, 30. April, und am Mittwoch, 6. Mai, um eine Vielzahl an Themen gehen. So wird unter anderem die Quadratmeterbegrenzung für Ladenöffnungen diskutiert werden und darüber beraten, ob und wie Restaurants und Gaststätten in der Krise geholfen werden kann. Auch über die Öffnung von Kitas soll debattiert werden. Bouffier betonte, dass es dabei in der Bundesregierung höchst unterschiedliche Meinungen gäbe, die auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden müssten. „Wir sollten möglichst viel gemeinsam entscheiden“, bekräftigte der Ministerpräsident.

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Bild: Logo Hessen (bearbeitet)

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