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Lockerungen

Hessen schafft Fünf-Quadratmeter-Regel ab

Von Wiesbadenaktuell

Nachdem hessische Gastronomen nur mit starken Einschränkungen ihren Betrieb wieder aufnehmen konnten, wird ab Donnerstag, 28. Mai, in Hessen die Fünf-Quadratmeter-Regel aufgehoben. Weiter gültig bleibt jedoch die Abstandsregel.

26.05.2020 17:52
Hessen schafft die Flächenbegrenzung für Gastronomiebetriebe ab.

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat für Gastronomiebetriebe eine weitere Lockerung verabschiedet. Damit wird die Fünf-Quadratmeter-Regelung noch in dieser Woche abgeschafft . „Die Erfahrungen der vergangenen zwei Wochen zeigen uns, dass wir in einigen Bereichen Lockerungen und Anpassungen vornehmen können, wie etwa bei den Gaststätten, insgesamt aber weiterhin umsichtiges Handeln erforderlich ist. Oberstes Gebot der Stunde ist es, besonnen zu bleiben und schrittweise vorzugehen, damit wir den über Wochen erzielten Erfolg der Verlangsamung der Infektionsausbreitung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betonte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.

Lockerungen für Gastronomiebetriebe

Für die gastronomischen Betriebe in Hessen fällt ab Donnerstag, 28. Mai, die sogenannte Fünf-Quadratmeter-Regelung zur Berechnung der maximalen Gästezahl weg. Betriebe müssen aber weiterhin streng darauf achten, dass ihre Gäste in Restaurant, Café oder Kneipe den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können und können dem entsprechend in aller Regel nicht alle vorhandenen Sitzplätze mit Gästen besetzen.

„Wir haben am 15. Mai sehr viele Öffnungen und Lockerungen möglich gemacht, deutlich mehr als in anderen Bundesländern. Nicht nur Restaurants und Gaststätten, auch Bars und Kneipen durften wieder öffnen, es gibt keine Sperrstunde und wir haben nicht zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Gleichzeitig war dieses mehr an Freiheit nur verantwortbar durch einen vorsichtigen Beginn und eine Beschränkung der Gästezahl bezogen auf die Fläche“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. „Für hessische Gastronomen war dies sicher nicht immer einfach, gerade für diejenigen mit kleinen Gasträumen. Aber die vergangenen Wochen haben uns gezeigt, dass das behutsame Vorgehen richtig war und das sehr gut funktioniert hat. Darum haben wir uns nun entschieden, die Fünf-Quadratmeter-Regel für gastronomische Betriebe abzuschaffen. Gleichwohl appellieren wir an die Restaurant- und Cafébesucherinnen und -besucher, die Abstandsregeln einzuhalten und sich weiterhin umsichtig zu verhalten.“

Wiesbadens Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hatte vergangene Woche bereits dafür plädiert, die Corona-Regeln für Gastronomen an den Standard der anderen Bundesländer anzupassen. Hessen ist das einzige Bundesland, das den Gastronomen eine Flächenbegrenzung für die Bewirtung von Gästen vorgeschrieben hat.

Keine Lockerungen für Einzelhandel und Veranstaltungen

Für Veranstaltungen und den Einzelhandel bleibt die Flächenbegrenzung weiterhin bestehen.

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Symbolfoto

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