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Der Bundesrat tagte am Freitag das erste Mal nach der parlamentarischen Sommerpause. 13 Gesetze aus dem Bundestag billigte der Bundesrat in seiner ersten Sitzung. Unter anderem wurde die Grundgesetzänderung zur Entlastung der Kommunen in der Corona-Krise und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende des Jahres beschlossen.
„Hessen hat im Bundesrat grundlegenden Verbesserungen für die Kommunen zugestimmt. Epochal kann man nennen, dass der Bund sich noch stärker als bisher an den Kosten der Unterkunft für Arbeitssuchende beteiligen wird. Das entlastet Kommunen auch in Hessen dauerhaft und spürbar. Kurzfristig greifen Bund und Länder in diesem Jahr den Kommunen zudem mit Ausgleichzahlungen für die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen unter die Arme. Die Beschlüsse, für die sogar das Grundgesetz geändert werden musste, zeigen eindrucksvoll, wie gerade in herausfordernden Zeiten Bund, Länder und Kommunen zusammenstehen“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nach der Bundesratssitzung in Berlin.
„Hessens Kommunen benötigen zur Bewältigung der Corona-Krise schnelle Hilfe. Die werden sie bekommen. Nachdem dies bereits der Hessische Landtag beschlossen hatte, hat am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt: Land und Bund nehmen über 1,2 Milliarden Euro in die Hand, um Corona-bedingte Ausfälle der Gewerbesteuer in Hessen in diesem Jahr auszugleichen. Vom Land kommt mehr als die Hälfte des Geldes: 661 Millionen Euro, die wir über das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern zur Verfügung stellen werden. Hessen handelt jetzt und zwar ebenso besonnen wie beherzt“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Finanzminister Michael Boddenberg nach der Zustimmung des Bundesrats.
Der Bundestag hatte bereits die finanzielle Entlastung der Kommunen durch einen pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen des laufenden Jahres beschlossen. Voraussetzung ist, dass sich die Länder an der Ersatzleistung beteiligen.
"Das Hessen-Modell zur Verteilung der 1,2 Milliarden Euro auf die Kommunen besteht aus zwei Teilen. Eine Hälfte des Geldes wird nach dem jeweiligen Anteil der Kommunen an der Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren verteilt“, erläuterte Finanzminister Boddenberg. „Die andere Hälfte richtet sich nach den tatsächlichen Gewerbesteuer-Mindereinnahmen im ersten Halbjahr 2020. Dabei werden die Ausfälle im ersten und zweiten Quartal unterschiedlich gewichtet und gehen damit unterschiedlich stark in die Verteilung ein: Die Verteilung von einem Viertel richtet sich nach den Gewerbesteuerausfällen im ersten Quartal, während drei Viertel nach den Ausfällen im zweiten Quartal verteilt werden. Damit gelingt es, die Effekte in den Krisenmonaten April bis Juni stärker zu berücksichtigen."
„Alle Kommunen, die mit Ausfällen der Gewerbesteuer zu kämpfen haben, bekommen Hilfe von Land und Bund. Für das Land Hessen ist der Anteil von über 660 Millionen Euro eine gewaltige Summe. So viel Geld der Steuerzahlenden für eine einzelne Maßnahme nimmt die Landesregierung selten in die Hand. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst. Das Geld trägt aber wesentlich dazu bei, Leistungen der Kommunen vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten zu können. Deshalb handeln wir gleichermaßen besonnen wie beherzt“, sagten Bouffier und Boddenberg.
Nach der Zustimmung des Bundesrats kann Hessen nun eine Verordnung auf den Weg bringen, um die Zahlungen an die Kommunen vorzunehmen. Die Kommunen erhalten dann entsprechende Zuwendungsbescheide. Die Auszahlung der Bundes- und Landesmittel erfolgt, sobald der Bund sein Geld überwiesen hat.
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Mit dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz hat das Land das Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern eingerichtet. Es soll Hilfen zur Beseitigung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise finanzieren und weitere Schäden verhindern. Dafür können in den kommenden Jahren bis zu 12 Milliarden Euro an Krediten aufgenommen werden, auch um milliardenschwere Steuerausfälle des Landes und teilweise der Kommunen auszugleichen. Kommt Hessen besser durch die Krise, wird weniger Geld benötigt. Mit der Rückzahlung beginnt Hessen so oder so bereits im kommenden Jahr. Weitere Information gibt es auf: gutezukunft.hessen.de.
Symbolbild