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Hessens Landesregierung reagiert mit strengeren Regeln auf die nach wie vor dramatische Corona-Lage. „Alle Hoffnungen, dass wir über den Berg sind, haben getrogen. Wir stehen vor einer sehr ernsten Situation“, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Dienstagnachmittag auf einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei in Wiesbaden. Zuvor hatten sich die Länderchefinnen und -chefs mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) beraten. „Führende Virologinnen und Virologen sowie Fachleute der Akademie Leopoldina rufen derzeit zu dringenden Kontaktbeschränkungen auf, um die Pandemie einzudämmen“, so der Regierungschef. „Zugleich haben wir in den Krankenhäusern und insbesondere auf den Intensivstationen eine sehr angespannte Lage“, ergänzte Sozialminister Kai Klose (Die Grünen).
Auch wenn die Situation in Hessen noch nicht so schlimm wie in anderen Bundesländern wie Sachsen und Bayern sei, reichten die bisherigen Maßnahmen nicht aus. Kontakte müssten weiter eingeschränkt werden. „Wir haben deshalb im Rahmen dessen, was wir als Landesregierung auf Basis der aktuellen Gesetzeslage tun können, neue Maßnahmen beschlossen“, betonte Bouffier.
Ab Sonntag, 5. Dezember, gilt in Hessen Folgendes:
Außerdem wurden neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen (zum Beispiel Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen) und Kulturangebote, wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos und Konzerte beschlossen:
In Innenräumen gilt
Im Freien gilt
Zusätzlich strebt die Landesregierung für die kommende Woche im Hessischen Landtag einen Beschluss nach § 28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes an, der es ermöglichen würde, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, soweit und solange die konkrete Gefahr der Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in Hessen besteht. „Einen solchen Beschluss brauchen wir, um gerüstet zu sein, falls sich die Situation noch weiter zuspitzt“, erklärte der Ministerpräsident.
Zusätzliche Maßnahmen könnten dann zum Beispiel die Anordnung eines Alkoholverbots im öffentlichen Raum (Verkauf und Konsum) oder die vollständige Untersagung von Volksfesten, Umzügen, Weihnachtsmärkten oder Sport(groß-)veranstaltungen für Zuschauer:innen sein. Auch die Schließung von Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise Zoos und Tiergärten, Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Spaßbäder, Saunen, Thermen, Clubs, Diskotheken, und Prostitutionsstätten oder Kultureinrichtungen wie Museen, Theater oder Kinos wären möglich.
Am Donnerstagmittag werden Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die Lage und Maßnahmen zu beraten.
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Symbolfoto: Gerd Altmann / Pixabay