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Maßnahmen gegen Ausbreitung

Hessen will Kontakte weiter reduzieren - maximal fünf Personen erlaubt- Gaststätten geschlossen

Von Daniel Becker

Am Freitag hat die Hessische Landesregierung weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus bekannt gegeben. Die Zahl der Betroffenen ist stark angestiegen. Die bisherigen Einschränkungen und die Umsetzung in der Bevölkerung reicht zurzeit noch nicht aus. Ab Samstagmittag sind Restaurants und Gaststätten geschlossen. Weiterhin dürfen sich nur fünf Personen für Versammlungen an öffentlichen Orten aufhalten.

20.03.2020 21:28
Weiterere Einschränkungen wegen der Corona-Krise. Land Hessen untersagt Treffen von mehr als fünf Personen an einem Ort

Die Fallzahlen ist in den letzten Tagen in Deutschland und Hessen stark angestiegen. Die Hessische Landesregierung hat am Freitag in einer Sonder-Kabinettssitzung weitere Maßnahmen beschlossen, um notwendige Schritte im Kampf gegen das Corona-Virus umzusetzen.

Dieser Schritt ist notwendig, weil immer noch nicht alle die Sicherheits- und Schutzmaßnahmen in den vergangenen Tagen, seit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung von Bundesregierung und dem Landes Hessen am Mittwoch, weder beherzigt noch eingehalten haben. 

Soziale Kontakte weiter reduzieren

Ziel der verschärften Maßnahmen ist es, soziale Kontakte und das direkte Aufeinandertreffen von Bürgerinnen und Bürgern weiter zu reduzieren. Die Gesundheit der Menschen soll geschützt werden und die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt werden.

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen:

  • Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten (wie bspw. Straßen, Plätze und Parks) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind ab morgen untersagt.

  • Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wird von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.

  • Restaurants und Gaststätten werden ab Samstag, 12:00 Uhr, in Hessen geschlossen. Speiseabgaben und Lieferdienste bleiben unberührt.

  • Alle Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des RKI zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.

  • Zur Notfallkinderbetreuung: Es ist ab sofort ausreichend, wenn nur ein Elternteil beispielsweise als Einsatzkraft bei Polizei oder Feuerwehr bzw. im Gesundheitswesen oder im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeitet.

  • Operationen und Behandlungen, für die keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, werden ausgesetzt. Entsprechende Patienten, die aufgenommen wurden, deren Behandlung aber noch nicht begonnen hat, sind zu entlassen. Neben Krankenhäusern betrifft dies ab sofort auch Praxiskliniken und Privatkrankenanstalten.

    Ziel dieser Maßnahme ist es, das medizinisch dringliche Eingriffe sichergestellt bleiben. Notwendige Schutzausrüstung wie beispielsweise Atemschutzmasken und medizinische Verbrauchsgüter werden für die erforderlichen Eingriffe benötigt, damit diese nicht ausgehen.

Bouffier/Klose: Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde

„Individuelle Freiheit, wie wir sie genießen, gibt es nicht ohne individuelle Verantwortung. Die Maßnahmen bedeuten weitere Einschnitte für unsere Freiheitsrechte. Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, vernünftig zu sein, sich an die Vorgaben zu halten und persönliche Kontakte deutlich zu reduzieren“, erklärten der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.

Ansteckungsrisiko bei mehr als fünf Personen groß

Große Menschenansammlungen sind zu vermeiden und sind auf fünf Personen an einer Stelle limitiert. Auf den großen Plätzen in Wiesbaden wie Dern'sches Gelände, Bahnhofsvorplatz, Platz der Deutschen Einheit und die Parkanlagen sollte man entsprechenden Abstand einhalten. Auch an den Bushaltestellen sollten die Wartenden nicht zusammenstehen, um das Ansteckungsrisiko gering zu halten. Generell ist ein Abstand von 1,50 bis 2,00 Metern einzuhalten. Dies gilt auch an Warteschlangen in Supermärkten und Marktständen.

Prüfungen können weiterhin stattfinden

Prüfungen, insbesondere Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen, können weiterhin stattfinden. Dabei müssen die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene beachtet werden. Ausnahmen von der Regelung sind zudem für Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen möglich.

Das Gebot der Stunde ist also Abstand halten und gesund bleiben! Die Stadt- und auch die Landespolizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnungen.

Welche Maßnahmen sollte jeder umsetzen?

Jede und jeder Einzelne von uns kann durch das persönliche Verhalten zum Verlangsamen der Ausbreitung des gefährlichen Coronavirus beitragen. Schützen Sie sich und andere unbedingt durch umsichtiges und verantwortungsbewusstes Handeln!

Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Mitmenschen um. Vermeiden Sie unbedingt Ansteckungsrisiken. Achten Sie strikt auf die persönliche Einhaltung der Hygieneregeln. Reduzieren Sie die sozialen Kontakte auf ein notwendiges Minimum und bleiben Sie zuhause, gehen Sie auf Abstand – insbesondere, wenn Sie erkältet sind.

Wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen, steht eine mögliche Ausgangssperre im Raum. Die Bundesländer Bayern und Saarland haben bereits diesen Schritt am Freitag verkündet. Am Wochenende berät die Bundesregierung und die Vertreter der Länder, ob weitere Einschränkungen erforderlich sind. 

Info Hotlines von Stadt Wiesbaden und Land Hessen

Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr unter der 0611 / 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter 0800 / 5554666 ist zudem täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar.

Die vollständigen Verordnungen werden auf corona.hessen.de veröffentlicht. Weiterhin hat die Stadt unter wiesbaden.de/coronavirus aktuelle Informationen zusammengestellt.

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Symbolfoto

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Vorsichtsmaßnahme

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Corona-Virus

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