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Mehr Solidarität und härtere Strafen – das fordert der Hessische Innenminister Peter Beuth nach den jüngsten Angriffen auf Einsatzkräfte in Stuttgart und verurteilt Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte. Der Innenminister kündigte zudem an, dass die Anzahl der Body-Cams bei der hessischen Polizei um weitere 400 Videoaufzeichnungsgeräte erhöht werde.
Die Arbeit von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften sei lebenswichtig, sogar existenziell für die Gesellschaft und müsse daher den bedingungslosen Rückhalt aller genießen, verdeutlicht Beuth. „Angesichts des selbstlosen Einsatzes ist es unverständlich, dass es sowohl in Hessen als auch bundesweit immer wieder zu Gewaltexzessen und damit verbunden zu Angriffen auf Einsatzkräfte kommt. Die Attacke in Dietzenbach und die Ausschreitungen in Stuttgart sind jüngster Beleg einer hemmungslosen Gewalt, die leider immer wieder Einsatzkräften zuteilwird. Diese Entgrenzungen müssen für uns alle ein Weckruf sein. Gewalttäter müssen strafrechtlich noch stärker verfolgt und endlich so hart bestraft werden, dass es wehtut. Dafür ist es notwendig die Mindeststrafe auf sechs Monate anzuheben, damit Gewalttäter nicht mit einer Geldstrafe davonkommen“, so der Inneminister.
Bereits vergangene Woche hatte sich der Hessische Innenminister auf der Innenministerkonferenz (IMK) in Erfurt für eine härtere Bestrafung stark ausgesprochen. Die Innenministerin und alle Innenminister und -senatoren waren sich grundsätzlich einig, dass es für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte eine Verschärfung des Strafmaßes geben muss. Die IMK hat daher eine Evaluierung in Auftrag gegeben, in der herausgearbeitet werden soll, inwieweit die Anhebung des Mindeststrafmaßes für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte aus dem Jahr 2017 zu einer stärkeren Strafverfolgung durch die Justiz geführt hat.
Auf Initiative des Hessischen Innenministers hatte der Bundestag beschlossen, dass Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte, aber auch auf Feuerwehrleute und Rettungskräfte früher registriert und härter bestraft werden. Beispielsweise drohen bei einem Angriff auf die Polizei bei Befragungen und Unfallaufnahmen oder auf Feuerwehrfrauen und -männer mindestens drei Monate Freiheitsstrafe. Mit einer erneuten Strafverschärfung auf mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe will Hessen erreichen, dass Verurteilungen auch zu einer tatsächlichen Haftstrafe führen und sich nicht mehr in eine Geldstrafe umwandeln lassen.
Mit 112 registrierten Angriffen auf Rettungskräfte und 15 auf Feuerwehrleute im letzten Jahr blieb die Zahl auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Damals waren 115 Angriffe auf Rettungskräfte und 16 auf Feuerwehrleute aufgenommen worden.
Grafik: HMdIS
Mehr als 4.000 Polizisten wurden im vergangenen Jahr allein in Hessen als Opfer von Übergriffen registriert. Attacken hinterlassen bei den Einsatzkräften aber nicht nur körperliche Spuren. Laut einer Studie sind für jeden zweiten Polizeibeschäftigten, der einmal Opfer eines Angriffs wurde, diese Erlebnisse sehr belastend.
„Wir werden diese Verrohung nicht hinnehmen. Bereits in den vergangenen Jahren haben wir aufgrund der ansteigenden Zahlen kontinuierlich die persönliche Schutzausrüstung unserer Polizeibeschäftigen verbessert. Um unsere Polizisten noch besser vor Übergriffen zu schützen, werden wir 400 weitere Body-Cams beschaffen. Künftig wird jede Streife über eine Schulterkamera verfügen, die dann je nach Einsatzlage genutzt werden kann. Unsere jahrelangen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Body-Cam zu einer Deeskalation von Kontrollmaßnahmen beiträgt und potenzielle Aggressoren abschreckt. Sie wird bei unseren Polizistinnen und Polizisten in Brennpunktbereichen und im täglichen Streifendienst jetzt noch stärker eingesetzt“, so Innenminister Peter Beuth.
Landesweit werden in Hessen bereits seit 2015 Body-Cams bei der Polizei verwendet. Zahlreiche Bundesländer haben diese Praxis übernommen. Schon jetzt sind hessische Polizisten mit fast 400 Kameras ausgestattet. Die Aufzeichnungsgeräte wirken nicht nur deeskalierend, sondern dienen auch als objektives Beweismittel für mögliche Strafverfahren.
Einhergehend mit der Bundesratsinitiative zum Schutzparagraphen 2017 startete das Hessische Innenministerium eine Öffentlichkeitskampagne, um auf das Problem steigender Angriffe gegen die Einsatzkräfte aufmerksam zu machen und für mehr Rückhalt für Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte zu werben. Die "Schutzschleife" – in den Farben von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten Blau, Weiß, Rot gehalten – soll ein Zeichen der Solidarität sein. Deutschlandweit wurde sie bereits 80.000 Mal verteilt. „Beim Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte kann damit jede Bürgerin und jeder Bürger Farbe bekennen und seine Wertschätzung für die Frauen und Männer bekunden, die für unsere Gemeinschaft und unsere Sicherheit einstehen. Dies erscheint aktuell wichtiger denn je“, so der Innenminister.
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