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Unter Federführung der Landeshauptstadt Wiesbaden haben am Freitag (6. Oktober) die kreisfreien Städte Darmstadt, Kassel, Offenbach, Wiesbaden sowie die Sonderstatusstädte Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar einen gemeinsamen Antrag auf Beendigung der Zuständigkeit der Zentralen Bußgeldstelle Kassel an Ministerpräsident Boris Rhein gerichtet.
„Ziel dieses Antrags ist es, dass diesen Großstädten vom Land Hessen die Möglichkeit eingeräumt wird, nach dem Frankfurter Modell zukünftig ihre Bußgeldverfahren in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten und die bisherige Zuständigkeit der Zentralen Bußgeldstelle Kassel zu beenden“, erläuterte der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende. Damit würden die Einnahmen aus Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten künftig zu 100% bei den Städten verbleiben.
Bislang werden die Bußgeldfälle von den Städten und Gemeinden zur Erteilung der Bescheide an die Zentrale Bußgeldstelle weitergereicht und das Land Hessen behält für diese "Endbearbeitung“ 60 Prozent der Einnahmen aus den abgeschlossenen Verfahren selbst und dies, obwohl der größte Arbeitsaufwand bei den Kommunen liegt und diese auch die technische Ausstattung, wie zum Beispiel mobile und feste Geschwindigkeitsmessanlagen, selbst finanzieren müssen.
Durch diesen ungünstigen Verteilungsschlüssel hat zum Beispiel die Landeshauptstadt Wiesbaden im Jahr 2022 circa 2.000.000 Euro verloren, die zur Haushaltsdeckung dringend benötigt würden.
Auch bemängeln die Vertreter der Städte, dass die Zentrale Bußgeldstelle häufig Fälle einstellt, die die Kommunen weiterverfolgen würden. Die Gründe dafür liegen auch an dem nicht mehr zeitgemäßen und langwierigen zweistufigen Verwaltungsverfahren. Wäre die Verfahrensabwicklung in einer Hand „könnten diese Einstellungen vermieden werden und die Verfahren deutlich schneller und bürgerfreundlicher abgewickelt werden“, erklärte dazu Mende.
Bereits im Dezember 2021 hatte die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung dieses Vorhaben beschlossen und das Straßenverkehrsamt mit der Umsetzung des Antrags beauftragt. Dieses hatte daraufhin - da frühere Bemühungen einzelner Städte trotz Unterstützung des Hessischen Städtetags vom Land Hessen regelmäßig abgelehnt wurden und die größeren Städte sowie auch der Hessischen Städtetag seit Jahren eine Änderung der Zuständigkeit in dieser Angelegenheit zugunsten der Kommunen gefordert hatten - einen gemeinsamen Antrag von allen kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten angeregt.
„Der Versuch, diesen Antrag persönlich an den Ministerpräsidenten zu überreichen, ist in der Vergangenheit leider gescheitert. Boris Rhein hat über Monate hinweg keine Gelegenheit gesehen, den Bürgermeistern und Oberbürgerbürgermeistern von elf hessischen Städten einen Moment Gehör zu schenken“, merkte Mende kritisch an. „Deshalb haben wir jetzt stattdessen den postalischen Weg eingeschlagen“.
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