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Übernachtungsbetriebe dürfen ab Samstag, 27. Juni, keine Personen mehr aufnehmen, die aus Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko kommen. Das hat das hessische Corona-Kabinett veranlasst und damit seine Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung überarbeitet.
„Die Corona-Pandemie stellt uns weiterhin vor große Herausforderungen, für die wir geeignete Lösungen finden müssen. Die Gefahr ist keineswegs gebannt. Um weitere Ansteckungsgefahren zu verhindern, haben wir uns für ein Beherbergungsverbot für Personen aus Gebieten mit erhöhten Infektionsgefahren entschieden“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Gesundheitsminister Kai Klose.
Regionen, in denen in einer Zeitspanne von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aufgetreten sind, gelten als Gebiete mit erhöhten Infektionsgefahren. Auf den Homepages des Robert-Koch-Institutes und des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration werden sie verzeichnet.
Personen, die einen ärztlich attestierten negativen Corona-Test vorlegen können, sind von der Regel nicht betroffen. Der Test darf allerdings nicht älter als zwei Tage sein.
Ausnahmen gibt es auch für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.
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Symbolfoto: NGG