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In seiner Sitzung am Mittwoch, 14. Oktober, hat der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden vorerst keine weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Wie bereits am Montag bekanntgegeben wurde, wird das Besuchsverbot in Wiesbadener Kliniken bis Sonntag, 1. November, verlängert. Die Ausweitung des Besuchsverbotes auf Pflegeeinrichtungen wurde nicht beschlossen. Hierzu steht die Stadt noch im Gespräch mit den Betreibern.
In seiner nächsten Sitzung am Freitag, 16. Oktober, wird der Verwaltungsstab, wenn nötig, weitere Schritte diskutieren. Dafür behalte man das Infektionsgeschehen in Wiesbaden und dem Rhein-Main-Gebiet stets im Blick, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. „Falls notwendig, beschließen wir als Stadt weitere Maßnahmen mit Augenmaß. Ziel ist es dabei immer, die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und gleichzeitig die Belastungen für Unternehmen so gering wie möglich zu halten“, sagt Bürgermeister und Wirtschaftsdezernent Dr. Oliver Franz.
„Statt städtischer Regelungen würde ich es allerdings bevorzugen, dass das Land verbindlichere Vorgaben macht und sein Präventions- und Eskalationskonzept konkretisiert. Nur so kann verhindert werden, dass es in Hessen und im Rhein-Main-Gebiet zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen auf kommunaler Ebene kommt“, kritisiert Franz.
Im Präventions- und Eskalationskonzept des Landes seien keine konkreten Maßnahmen genannt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bestimmte Grenzwerte überschreitet. Es sei lediglich von "erhöhter Aufmerksamkeit", "erweiterten Maßnahmen“ oder einem "konsequenten Beschränkungskonzept“ die Rede.
Der Corona-Krisenstab des Landes Hessen hat sich am Montag für neue Maßnahmen entschieden, die ab kommendem Montag, 19. Oktober, und vorerst bis zum 31. Januar 2021 gelten.
So werden private Feiern im öffentlichen Raum auf maximal 50 Personen begrenzt. Ausnahmen sind nicht möglich. Für Feiern im privaten Raum empfiehlt das Land eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen. Außerdem wurde die Drei-Quadratmeter-Regel in Geschäften, bei Veranstaltungen oder Kulturangeboten (Theater, Konzerte, Kino) abgeschafft. Es gelten stattdessen die allgemeinen Abstands- und Kontaktregeln.
Damit die Kontaktnachverfolgung in Zukunft ordnungsgemäß erfolgt und keine falschen Daten in Restaurants angegeben werden, sind Gastronomen ab Montag dazu berechtigt, die Ausweise ihrer Gäste zu kontrollieren.
Alle weiteren Beschlüsse der Landesregierung finden Sie im Artikel.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden veröffentlicht seit dem Frühjahr online die täglichen Corona-Fallzahlen im Stadtgebiet. Die Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz und weiterer Werte basiert auf den Tagen, an denen Personen erste Symptome aufweisen. Diese städtische Berechnungsmethode zielt auf die Bestimmung der Infektiosität der Infizierten ab und unterscheidet sich von der des Landes. Für das Land ist ausschließlich der Tag ausschlaggebend, an dem ein Laborbefund (positives Testergebnis) vorliegt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, eine Frau zeigt am 1. Oktober erste Symptome, zum Beispiel Husten. Am 3. Oktober geht die Frau zum Arzt, am 4. Oktober erfolgt ein Abstrich für einen Coronatest und am 5. Oktober liegt das Testergebnis dem Gesundheitsamt Wiesbaden vor. Das Land Hessen datiert die Neuinfektion auf den 5. Oktober, das Gesundheitsamt auf den 1. Oktober.
Die Fallzahlen der Stadt und des Landes haben sich aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden in der Vergangenheit immer mal wieder leicht unterschieden, jedoch nicht in dem Umfang wie in den vergangenen Tagen. Aus diesem Grund veröffentlicht die Landeshauptstadt Wiesbaden ab Donnerstag, 15. Oktober, die Fallzahlen sowohl nach der Berechnungsmethode der Stadt als auch nach der des Landes. Die Zahlen nach der Berechnungsmethode des Landes waren und sind ausschlaggebend für das Ergreifen von Maßnahmen nach dem hessischen Präventions- und Eskalationskonzept. Die Zahlen nach der städtischen Berechnungsmethode werden genutzt, um die Lage vor Ort detaillierter einschätzen zu können. Sie sind außerdem ausschlaggebend dafür, welche Farbe die städtische Corona-Warnampel anzeigt.
Unabhängig davon gilt, dass das Robert Koch-Institut (RKI) bei der Berechnung der Wiesbadener Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000-Einwohner mit einer Einwohnerzahl von 278.474 Personen rechnet. Laut dem Amt für Statistik und Stadtforschung wohnten am 30. September 2020 in Wiesbaden jedoch 291.126 Personen. Die Stadt Wiesbaden hat das RKI darüber bereits informiert. Grundlage für die städtische Berechnung der Sieben-Tage-Inzidenz sind 291.126 Personen.
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