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Für die Hessinnen und Hessen gibt es weitere Corona-Lockerungen, die die Hessische Landesregierung am Montagabend beschlossen hat. Sie betreffen die Öffnung der Kindertagespflege und die Quarantäne-Bestimmungen für Ein- und Rückreisende.
Mit Beginn der kommenden Woche dürfen Kinder wieder ihre Kindertagespflege besuchen. Das hat die Hessische Landesregierung am Montagabend beschlossen. Die Kindertagespflege wird vor allem von Eltern mit Kindern unter drei Jahren genutzt. „Mit den beschlossenen Lockerungen entlasten wir die Eltern weiter und sorgen wieder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Kinder können wieder ihre Spielkameradinnen und Spielkameraden sehen und werden in der Kindertagespflege wieder umfassend betreut und gefördert“, erklärte Sozialminister Kai Klose am Dienstag in Wiesbaden.
Kinder mit Behinderung dürfen ab Montag, 25. Mai, ebenfalls in die Notbetreuung. „Es freut mich sehr, dass Kinder mit Behinderung nun ebenfalls wieder in ihrer Einrichtung oder Tagespflege betreut werden und wir ihnen ein Angebot machen können", führte Klose weiter aus.
Außerdem hat die Hessische Landesregierung eine Härtefallregelung für diejenigen Familien geschaffen, für die der Wegfall des Betreuungsangebotes in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine besondere Härte im Alltag darstellt. Die Entscheidung, ob die Härtefallregelung greift, trifft das Jugendamt.
Die Hessische Landesregierung hat außerdem Lockerungen bei den Quarantäne-Bestimmungen für Ein- und Rückreisende beschlossen. Der Beschluss orientiert sich an einer gemeinsamen Entschließung des Bundes und der Länder. Demnach ist eine Ein- oder Rückreise aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder Großbritannien sowie Nordirland nach Hessen wieder möglich, ohne sich danach in Quarantäne begeben zu müssen. „Allerdings gilt: Wer aus einer Region einreist, in der die Neuinfizierten-Zahl mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage aufweist, muss sich in Quarantäne begeben. Die entsprechenden Länder werden im Lagebericht der Bundesregierung ausgewiesen und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht“, ergänzte Klose.
Ansonsten gilt die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben, nur noch für Reisende aus Drittstaaten. Sie ist zunächst bis zum 15. Juni gültig. Entbehrlich ist eine Quarantäne, wenn der Ein- oder Rückreisende nachweisen kann, dass er nicht mit COVID-19-infiziert ist oder das Robert Koch-Institut aufgrund der dortigen epidemiologischen Lage die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt hat.
Das Kabinett hat am Montag zudem weitere Entscheidungen getroffen. So dürfen heilpädagogische Frühförderstellen mit Einzelangeboten ab dem 25. Mai wieder öffnen.
Künftig besteht eine Meldepflicht an das jeweils zuständige Gesundheitsamt für Betriebe, die mehrere Saisonarbeitskräfte in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen.
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Bild: Logo Hessen (bearbeitet)