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NSU 2.0

Hessischer Innenminister berichtet über Drohschreiben-Ermittlungen

Von Wiesbadenaktuell

99 rechtsextremistische Drohschreiben sind nach aktuellem Ermittlungsstand bundesweit an Personen und Institutionen verschickt worden – fast immer vom selben Absender. Auch acht Personen aus Hessen wurden bedroht.

21.08.2020 09:42
Peter Beuth berichtet über Ermittlungsstand im Fall "NSU 2.0".

Nach Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt und weiteren Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder hat der Hessische Innenminister Peter Beuth am Donnerstag, 20. August, abermals die Mitglieder des Innenausschusses des Hessischen Landtags in Wiesbaden über den Stand der Ermittlungen zu den sogenannten "NSU 2.0"-Drohschreiben informiert.

99 Drohschreiben bekannt

Derzeit sind dem Landeskriminalamt 99 Drohschreiben bekannt, von denen 82 Schreiben mit dem Kürzel „NSU 2.0“ versehen waren. Diese richteten sich an 28 Personen und Institutionen in insgesamt acht Bundesländern. Acht Personen wohnen in Hessen von denen drei durch das Gefährdungsmanagement des Landeskriminalamts individuell betreut werden. Bei den fünf weiteren Personen handelt es sich um Mitglieder von hessischen Justiz- und Sicherheitsbehörden.

Fast immer der selbe Absender

Verschickt wurden die Schreiben fast immer von einer gleichlautenden Absenderadresse. Überwiegend erfolgte der Versand per E-Mail, aber auch per Fax, in zehn Fällen per SMS sowie über Internetkontaktformulare.

Bei 17 weiteren Drohschreiben gehen die Ermittler derzeit davon aus, dass sie von sogenannten „Trittbrettfahrern“ versendet wurden. Darunter sind auch insgesamt zwölf Drohschreiben, die am 21. und 22. Juli 2020 per E-Mail an unterschiedliche Empfängerkreise versandt wurden. Die erfolgten Ermittlungen führten zu einem im bayerischen Landshut wohnhaften Ehepaar.

Ermittlungen dauern an

„Die komplexen Ermittlungen zu den Drohschreiben dauern an und werden bei unserem Sonderermittler gebündelt und konzentriert fortgeführt. Dem 30-köpfigen Ermittlerteam stehen alle notwendigen personellen und materiellen Ressourcen der hessischen Polizei zur Verfügung. Unsere hessischen Ermittlungsbehörden stehen zudem im engen Austausch mit den Bundesländern und dem Bundeskriminalamt“, sagte Hessens Innneminister.

Ermittlungen bei Sonderermittler gebündelt

Die polizeilichen Ermittlungen zu den Drohschreiben werden gebündelt bei der AG 211 geführt. Die neu gegründete Arbeitsgruppe nahm am 13. Juli 2020 den Wirkbetrieb auf und ist organisatorisch dem Hessischen Landeskriminalamt angegliedert. Der als Sonderermittler eingesetzte Leiter der AG, Direktor der Kriminaldirektion Hanspeter Mener, berichtet unmittelbar dem Landespolizeipräsidenten.

„Wir haben durch die Einrichtung einer Bereitschaft eine durchgehende 24/7-Erreichbarkeit der AG gewährleistet. Anlassbezogen werden die Ermittler durch Controller, Netzwerkforensiker sowie durch Spezialkräfte unterstützt. Auch das Bundeskriminalamt ist mit verschiedenen Organisationseinheiten eng eingebunden. Ein standardisiertes, festgelegtes Verfahren ermöglicht eine qualifizierte, schnelle und beweisgesicherte Einleitung von kriminalpolizeilichen Maßnahmen. Bei Bekanntwerden eines Drohschreibens erfolgt eine sofortige, vorläufige Gefährdungsbewertung, aus der sich notwendige Akutmaßnahmen, wie etwa die Initiierung von Schutzmaßnahmen, ableiten lassen“, sagte Landespolizeipräsident Roland Ullmann.

Nichts soll unversucht bleiben

„Die widerwärtigen Drohungen sollen die Betroffenen einschüchtern. Im Zentrum stehen daher der Schutz und die individuelle Betreuung der Betroffenen. Zugleich sind unsere Ermittler Tag und Nacht im Einsatz und lassen nichts unversucht, um den Drohschreibern habhaft zu werden. Drohungen und Einschüchterungsversuche sind Gift für die freie Meinungsäußerung und unsere Demokratie. Wir werden deshalb alles daransetzen, um den oder die Täter zu ermitteln“, beteuerte Beuth am Donnerstag.

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Bild: Logo Hessen

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