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Das geplante Frühlingsfest auf dem Elsässer Platz kann auf Grund der aktuellen Verordnungslage zur Eindämmung des Coronavirus nicht stattfinden. Hinzu kommen weiter steigende Inzidenzen.
Das Frühlingsfest hat einen Planungsvorlauf von mindestens vier Wochen. Aktuell sind frühestens ab Montag, 5. April, im fünften Öffnungsschritt der veröffentlichten Öffnungsstrategie Freizeitveranstaltungen im Außenbereich mit maximal 50 Teilnehmern geplant, dies bei einem Inzidenzwert von unter 50. Eine verlässliche Planung des Festes ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Dies teilt auch das Ordnungsamt mit, welches aufgrund der aktuellen Beschlusslage zurzeit keine Genehmigungen für die Durchführung von Veranstaltungen dieser Art erteilen kann.
„Für die Mitglieder des Wiesbadener Schaustellerverbandes ist das Frühlingsfest als viertägige Veranstaltung mit einer wahrscheinlichen Zugangsbeschränkung von höchstens 50 bis 100 gleichzeitig anwesenden Personen wirtschaftlich nicht umsetzbar“, bestätigt Hans-Jürgen Schürmann, 1. Vorsitzender des Schaustellerverbandes Wiesbaden. In mehreren Abstimmungsrunden haben sich die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH und der Schaustellerverband Wiesbaden darauf verständigt, diese Entscheidung zu treffen.
Weitere Informationen zum Frühlingsfest finden Sie unter www.wiesbaden.de (Suchwort „Frühlingsfest“).
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