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Im kommenden Jahr tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Dieses Gesetz soll mehr Möglichkeiten der Teilhabe und der Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Einrichtungen leben, schaffen.
Ein Bestandteil der Reform ist die Trennung der Fachleistung (Eingliederungshilfe) von den materiellen Leistungen in den bisherigen stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Leistungsberechtigte können daher ab sofort die materiellen Leistungen wie Kosten der Unterkunft und den Regelsatz zum Lebensunterhalt beim Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge am Standort „Hilfe in besonderen Wohnformen“, Kreuzberger Ring 7 A, in Erbenheim, beantragen. Geöffnet ist montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Für weitere Informationen stehen Monika Bildesheim unter Telefon 06 11 / 31 42 82 und Banu Özcan unter Telefon 06 11 / 31 54 78 zur Verfügung.
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Symbolfoto