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Voraussichtlich ab Sonntag, 9. Januar, gelten aufgrund der ansteigenden Inzidenzen die Hotspot-Regeln in Wiesbaden. Die Fasanerie hat dementsprechend neue Regelungen, die ebenfalls voraussichtlich am Sonntag, 9. Januar, in Kraft treten.
Die Fasanerie Wiesbaden bleibt weiterhin für die Besucher unter der „2G-Regel“ geöffnet. Ausschließlich Geimpfte und Genesene dürfen den Park besuchen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest), dürfen mit dem Nachweis des Schülertesthefts oder aktuellem Schnelltest eintreten.
Die Maskenpflicht im Park gilt in sämtlichen Gedrängesituationen, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel in Warteschlangen und in geschlossenen Bereichen (Sanitäranlagen). Die Einhaltung der Abstandsregeln bleibt darüber hinaus erforderlich. Um eine Ansammlung von Menschen zu vermeiden, finden weiterhin keine öffentlichen Tierfütterungen statt und der bespielbare Schafstall ist gesperrt.
Das naturpädagogische Programm findet unter den aktuellen rechtlichen Corona-Regeln statt. Nähere Infos hierzu unter www.wiesbaden.de/fasanerie.
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Symbolfoto