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Auswirkungen Coronavirus

IHK Wiesbaden bietet 12-Stunden-Service zur Soforthilfe für Betriebe

Von Wiesbadenaktuell

Die Beantragung der Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm von Bund und Land können ab Montag gestellt werden. Die IHK Wiesbaden bietet 12-Stunden-Service zur Soforthilfe. Außerdem gibt es eine Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität.

27.03.2020 21:48
IHK Wiesbaden unterstützt Betriebe bei der Antragsstellung zur Soforthilfe

Der Bund und die Länder haben in dieser Woche Soforthilfe-Programme beschlossen aufgrund der Corona-Krise beschlossen.

Unterstützung bei der Beantragung der Zuschüsse

Die IHK Wiesbaden unterstützt Betriebe ab Montag von 8:00 bis 20:00 Uhr bei der Beantragung der Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm von Bund und Land. Die Formulare sollen voraussichtlich ab Montag, 30. März, beim Regierungspräsidium Kassel unter www.rpkshe.de/coronahilfe bereitstehen. „Die Hilfsgelder müssen jetzt so schnell wie möglich bei den Betrieben ankommen“, sagt Sabine Meder, Hauptgeschäftsführerin der IHK Wiesbaden.

Meder: Verzweifelte Anrufe von Betrieben und Selbständigen

„Vor allem aus kleinen Betrieben und von Solo-Selbstständigen erreichen uns täglich verzweifelte Anrufe – für sie geht es um die Existenz. Wir werden sie mit aller Kraft unterstützen, damit sie schnell aus der Zahlungsklemme kommen.“ Daher hat die IHK ihre Service-Zeiten ausgedehnt: IHK-Mitarbeiter beraten von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter der zentralen Nummer 0611 / 1500-0 und per Mail an info(at)wiesbaden.ihk.de. Sie helfen bei Fragen zu den Voraussetzungen und dem Verfahren und unterstützen bei der Antragstellung.

Weitere Ansprechpartner und Informationen

Weitere Ansprechpartner, Antworten auf erste Fragen zur Soforthilfe, einen Link zum Antragsformular sowie eine Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität finden sich im IHK-Beratungspaket zum Coronavirus unter www.ihk-wiesbaden.de/coronavirus.  

„Betriebe stehen jetzt unverschuldet kurz vor dem Aus“, sagt Meder. „Es ist höchste Zeit, dass sie jetzt schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten.“  Die IHK beantwortet derzeit unzählige Hilferufe und informiert ständig aktuell auf ihrer Website.

Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität

Dort findet sich auch die Corona-Checkliste zur Sicherung der Liquidität. Sie gibt Hilfestellung, woran Unternehmer in diesen schwierigen Zeiten denken sollten: Dazu gehören Hinweise zur Beantragung der Corona-Soforthilfe und von Kurzarbeitergeld sowie zu finanziellen Förderprogrammen und Bürgschaften.  „Unternehmen und Selbstständige sollten prüfen, ob sie bereits alle möglichen Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen haben“, sagt Meder. „Unsere Checkliste hilft dabei. Und sie ist auch dann noch relevant, wenn Corona-Soforthilfe beantragt und bewilligt werden kann.“

Ausgedehnte Servicezeiten

Die IHK Wiesbaden ist in der Woche vom 30. März bis 3. April täglich zwölf Stunden für ihre Betriebe erreichbar: Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr, unter der zentralen Nummer 0611 / 1500-0 und per Mail an info(at)wiesbaden.ihk.de. Weitere Ansprechpartner und aktuelle Informationen finden sich unter www.ihk-wiesbaden.de/coronakrise.  

IHK-Ansprechpartner für Fragen zu den Folgen der Coronakrise

Arbeitsrecht (z.B. Kurzarbeitergeld, Fürsorgepflicht), Insolvenzrecht
Beate Scheibig 0611 / 1500-174, b.scheibig(at)wiesbaden.ihk.de

Finanzierung (z.B. bei Liquiditätsengpässen)
David Bothur 0611 / 1500-118, d.bothur(at)wiesbaden.ihk.de
Felix Pohl 0611 / 1500-189, f.pohl(at)wiesbaden.ihk.de
Jana Pukropski 0611 / 1500-114, j.pukropski(at)wiesbaden.ihk.de

Internationale Lieferketten, Exportkontrollvorschriften (z. B. Verbringungs- und Ausfuhrverbote)
Andrea Ungermann 0611 / 1500-146, a.ungermann(at)wiesbaden.ihk.de
Helen Kremer 0611 / 1500-122, h.kremer(at)wiesbaden.ihk.de

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Symbolbild

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