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Zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus gibt es aktuell einschneidende Auswirkungen.
Die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden hat gemeinsam mit den IHKs im gesamten Bundesgebiet die für April und Mai geplanten schriftlichen Azubi-Abschlussprüfungen in den Sommer 2020 verschoben. Das betrifft gut 1.200 Prüflinge bei der IHK Wiesbaden, bundesweit sind es rund 210.000 Auszubildende.
Bis einschließlich Mai finden auch keine IHK-Weiterbildungsprüfungen statt. Diese werden zwischen Juni und August nachgeholt. Darauf haben sich die zuständigen IHK-Gremien verständigt.
Die schriftlichen IHK-Ausbildungsprüfungen sollen nach jetzigem Stand in der Zeit vom 16. bis zum 19. Juni nachgeholt werden. Die industriell-technischen Prüfungen sollen am 16. und 17. Juni und die kaufmännischen am 18. und 19. Juni stattfinden. Prüfungsteilnehmer, die im Frühjahr 2020 für die Abschlussprüfung Teil 1 angemeldet waren, können ihre Prüfung im Herbst 2020 nachholen.
Weitere Informationen zu den Prüfungen bei der IHK Wiesbaden finden sich ab Montag, 30. März, auf der IHK-Homepage unter www.ihk-wiesbaden.de/ap-sommer.
Die IHK-Organisation begründet die Absage mit dem Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie mit den Vorgaben in einzelnen Bundesländern. Insbesondere aufgrund dieser Vorschriften sei es faktisch unmöglich geworden, bundesweit einheitliche Prüfungen ordnungsgemäß abzuhalten.
Auch alle IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen sowie Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) bleiben voraussichtlich ebenfalls bis zum 31. Mai ausgesetzt. Die IHK Wiesbaden informiert, sobald diese wieder stattfinden können.
Um Engpässe im Güterverkehr zu vermeiden, ist die Gültigkeit der Schulungsnachweise für Berufskraftfahrer und im Gefahrgutbereich verlängert worden. So bleiben alle Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März und dem 1. November endet, bis zum 30. November 2020 gültig. Das gilt auch für die Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. März und dem 1. November 2020 endet, teilt die IHK abschließend mit.
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