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Bei einer Routinekontrolle der Stadtpolizei in einer Gaststätte im Wiesbadener Westend wurden zwei Spielautomaten sichergestellt. Beide Automaten erfüllten nicht die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb in einer Gaststätte. So fehlten zum Beispiel die technische Prüfplakette und die Aufstellgenehmigung.
Weitere drei Spielautomaten wurden versiegelt, da die technische Vorrichtung für die Aufnahme einer Jugendschutzkarte nicht vorhanden war. Erst nach einer entsprechenden Nachrüstung dürfen diese wieder in Betrieb genommen werden.
Da es sich im Falle der beiden Glücksspielautomaten um eine Straftat handelt, wurde die Landespolizei zur weiteren Sachbearbeitung und Übernahme des Verfahrens hinzugezogen.
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Foto: Stadt Wiesbaden