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Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 9. Februar, beschlossen, dass Besucher:innen in Publikumsbereichen von städtischen Verwaltungsstellen und -einrichtungen FFP2-Masken tragen müssen.
Diese Regelung gilt analog der neuen hessischen Corona-Regelung für den Einzelhandel. Seit Montag, 7. Februar, gilt für alle Personen ab 16 Jahren die Pflicht, überall im Einzelhandel eine FFP2-Maske (oder vergleichbare Standards wie KN95 oder N95, jeweils ohne Ausatemventil) zu tragen.
Für Kinder bis sechs Jahre gibt es wie zuvor keine Maskenpflicht, Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 15 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen. Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie Impfungen stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.
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Symbolfoto