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Wahlberechtigte Deutsche können an der Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament aus der Bundesrepublik Deutschland am 26. Mai 2019 grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, nur auf förmlichen Antrag hin bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular steht im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter Europawahl, Informationen für Wähler, Deutsche im Ausland, zur Verfügung.
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Symbolfoto