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Die Informationskampagne zur Hessischen Verfassungsreform macht am kommenden Samstag Halt in Wiesbaden und wird von den 15 Reformvorschlägen das Thema Sportförderung in den Mittelpunkt rücken. Unterstützt wird die Station vom Landessportbund Hessen e.V. und dem Sportkreis Wiesbaden, die vor Ort Einschätzungen abgeben und zum Gespräch bereitstehen.
Die Sportförderung soll durch den Vorschlag der Enquete-Kommission in einem eigenen Verfassungsartikel als Staatsziel benannt werden. „Wenn die Volksabstimmung für dieses Ziel votiert, werden nachgeordnete staatliche Institutionen in der Pflicht stehen, den Willen des Wählers umzusetzen. Für den organisierten Sport mit seinen über zwei Millionen Aktiven und seinen zehntausenden Ehrenamtlichen wäre dieser Schutz eine hohe Wertschätzung und Grundlage weiterer Förderung“, so Müller weiter.
Der Vorschlag für einen neuen Artikel 26g lautet: „Der Sport genießt den Schutz und die Förderung des Staates, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“
Der Präsident des Landessportbundes Hessen, Dr. Rolf Müller, lobte im Vorfeld die vorgeschlagenen Änderungspunkte ausdrücklich und warnte vor den Folgen mangelnder staatlicher Beachtung: „Die Förderung des Sports muss zur kommunalen Pflichtaufgabe werden. Nur so ist auch in Zeiten klammer Kassen gewährleistet, dass der Sport nicht hinten runter fällt“, sagte Müller und verwies auf ein konkretes Beispiel: „Wir erleben aktuell, dass Schwimmbäder geschlossen und öffentliche Mittel gekürzt werden. Das geschieht nicht nur zum Schaden von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereinen und Organisationen, die diese Bäder für sportliche Aktivitäten nutzen. Wir riskieren auch, zunehmend zu einem Land der Nichtschwimmer zu werden.“
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