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Jedes Kind hat ein Recht auf eine gesunde Entwicklung. Wird eine Beeinträchtigung der Entwicklung vermutet sowie der Schutz des Kindes infrage gestellt, ist eine fachliche Einschätzung erforderlich. Häufig gestellte Fragen sind in diesem Zusammenhang: Was brauchen Kinder, um sich gesund entwickeln zu können? Was ist eine Kindeswohlgefährdung? Woran erkenne ich eine Kindeswohlgefährdung? Welche Handlungsmöglichkeiten habe ich? Wie kann eine gute Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Systemen, die für Kinder Verantwortung tragen, gelingen?
In der Veranstaltungsreihe werden sich Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, des Gesundheitswesens, der Schulen, der Polizei und anderer Einrichtungen und Institutionen aus unterschiedlichen Perspektiven mit den oben genannten Fragen und Themen auseinandersetzen. Eingeleitet wird die Auseinandersetzung jeweils durch einen themenspezifischen Input durch Expertinnen und Experten ihres Fachgebietes.
Im Anschluss daran wird es im zweiten Teil des Nachmittages einen gemeinsamen inhaltlichen Austausch geben. Für die Auftaktveranstaltung konnte Professorin Dr. Ute Ziegenhain vom Universitätsklinikum Ulm gewonnen werden. Sie wird zur Thematik „Emotionale Misshandlung und Vernachlässigung“ referieren.
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Foto Polizeiberatung