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Wer sich aktiv mit dem Thema des geplanten neuen Stadtteil Mainz-Kastel Ostfeld/Kalkofen beschäftigt, dem fällt auf, dass die Verantwortlichen schon lange einen kompromisslosen Kurs eingeschlagen haben. Anlässlich der letzten Bürgerveranstaltung zur Präsentation des Strukturkonzeptes am 5. April im Roncalli Haus ließ Baudezernent Hans-Martin Kessler zum Beispiel keinen Zweifel offen: „Das Ostfeld wird kommen, dass steht fest“, sagte er in seiner Rede. So gesehen ist bei der Bürgerbeteiligung wohl mehr eine selektierte Informationsveröffentlichung oder die Stimmberechtigung für die Farbe der Mülleimer im neuen Stadtteil gemeint.
Dabei ist es trotz des vorliegendem positivem Abschlussbericht durchaus nicht so, dass alle Experten die Bebauung positiv beurteilen. Jetzt haben die Aktionsgemeinschaft "Hände weg von Os/Ka" und die Rathausfraktion Linke&Piraten die Stadt erneut öffentlich aufgefordert, die schon lange versprochene Informationen in Bezug auf die Planung des Gebietes Mainz-Kastel Ostfeld/Kalkofen zu veröffentlichen.
Tatsächlich fehlen bisher alle Stellungnahmen der "Träger öffentlicher Belange". Diese Informations-Verweigerung widerspricht nach Meinung der Aktionsgemeinschaft der Rathausfraktion Linke&Piraten und eklatant den Versprechungen, die Planung transparent und unter Einbeziehung der Bürger durchzuführen.
Die Aktionsgemeinschaft "Hände weg von Os/Ka" empfiehlt daher dringend allen Mitstreitern und interessierten Bürgerinnen und Bürgern, sich daran zu beteiligen, Licht ins Dunkel der städtischen Planungen zu bringen. Eine Möglichkeit ist eine E-Mail-Anfrage an das zuständige Dezernat oder die Plattform Bürgerbeteiligung zu nutzen.
Auch Hartmut Bohrer, Vorsitzender der Linke&Piraten Rathausfraktion moniert den Wortbruch: “Ist das die angekündigte Transparenz?“ fragt er in einer Pressemitteilung seiner Partei. Mit einer Anfrage nach Paragraf 45 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat hatte die L&P-Fraktion bereits am 11. April in Erfahrung bringen wollen, wann die von der SEG-Projektleitung“ Ostfeld“ für Herbst 2018 angekündigte Veröffentlichung der Gutachten und Stellungnahmen der "Träger öffentlicher Belange" zu den Ostfeld-Planungen endlich erfolgt.
Für den Magistrat antwortete der damalige OB Gerich am 29. Mai, dass sowohl die beauftragten Gutachten als auch alle Stellungnahmen der "Träger öffentlicher Belange" zusammen mit dem Abschlussbericht der SEG-Projektleitung im Juli an die Stadtverordneten übermittelt und anschließend auf der Homepage veröffentlicht würden. Während dies für den Bericht und von der SEG bzw. der Stadt beauftragte Gutachten am 16. Juli geschehen ist, wurden die Stellungnahmen bislang nicht veröffentlicht.
Laut SEG sollen bis zur ersten Frist im Mai 2018 35, und bis zur zweiten Frist im Februar 2019 38 weitere Rückmeldungen von Behörden, Kommunen und anderen Institutionen eingegangen sein.
Selbstverständlich ist es von hohem Interesse, was die fachkundigen Stellen zu den Ostfeld Planungen äußern. Zu den Trägern öffentlicher Belange gehören das Regierungspräsidium, der Bund - auch im Hinblick auf den Flugplatz Erbenheim und die Überflugrouten -, die Stadt Mainz, zahlreiche Ämter und Behörden wie das Umweltamt und der Denkmalschutz sowie Umweltverbände und Vereine wie die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz oder der Cyperus e.V. Es ist durchgesickert, dass einige Stellungnahmen so brisant sind, dass das "Projekt Ostfeld" gänzlich in Frage gestellt wird.
"Für eine fundierte politische Entscheidung ist die Kenntnis der fachlichen Stellungnahmen von großer Bedeutung", erklärt Hartmut Bohrer. "Umso weniger ist zu verstehen, warum sie weiterhin geheim gehalten werden. Da die Veröffentlichung seitens des Magistrats zugesagt worden war, ist für mich die weitere Verheimlichung ein Wortbruch", widerholt Bohrer. "Die Verheimlichung der Stellungnahmen widerspricht der gewünschten Bürgerinformation und -beteiligung sowie den Ankündigungen des neuen Oberbürgermeisters Gert-Uwe Mende nach mehr Transparenz."
Die L&P-Fraktion erwartet laute eigener Aussage die umgehende vollständige Veröffentlichung für die Bürgerschaft beziehungsweise die Übermittlung der Stellungnahmen an die gewählten Mandatsträger, die letztlich die Entscheidung zu treffen und zu verantworten haben.
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